In Tokio

„Ein Jammer!“ Doch kein ÖBV-Boxer bei Olympia

Sport-Mix
28.05.2021 12:10

Auch in diesem Sommer werden keine Boxsportler aus Österreich zu Olympia-Ehren kommen. Kurz vor dem Quali-Turnier in Paris zog sich Superschwergewichts-Athlet Aleksandar Mraovic, der zuletzt in Tirol trainiert hatte, einen Absplitterungsbruch im rechten Handgelenk zu und muss passen. Ein Wiener Bezirksgericht lehnte indes den Antrag auf einstweilige Verfügung ab, mit dem der zweite Tokio-Kandidat Marcel Rumpler den Verband ÖBV zwingen wollte, ihn für Paris zu nominieren.

„Ein Jammer“, kommentierte ÖBV-Präsident Daniel Fleissner die Verletzung von Mraovic. „Er hätte noch zwei Kämpfe gehabt, die Gegner hätte er schlagen können“, sagte er am Freitag. Mit dem 24-Jährigen hatte sich die Verbandsspitze zuvor in der Causa um Nationaltrainer Daniel Nader ausgesprochen und ihn für Paris nominiert. Doch dann erwischte Mraovic in der Vorbereitung im Mai zunächst das Coronavirus, vor Kurzem zog er sich die Verletzung seiner Schlaghand zu. Er wolle sich nun auf die Weltmeisterschaften im Oktober konzentrieren, erklärte der Sportler auf Instagram. Danach warte eine Profikarriere auf ihn.

Für Rumpler ist die Entscheidung des Bezirksgerichts Donaustadt im schwelenden Streit mit dem ÖBV und Nader eine Niederlage. Die letzte Möglichkeit zur Olympia-Qualifikation steigt von 4. bis 8. Juni in der französischen Hauptstadt, der Niederösterreicher Rumpler wollte dafür seine Nominierung juristisch durchsetzen. Der Verband hatte sie verweigert, weil er - im Gegensatz zu Mraovic - keine Haftungserklärung und andere Unterlagen abgeben habe wollen. Zudem habe Rumpler nach dem Austritt beim „Bounce“-Club von Nader eine aktive Vereinsmitgliedschaft gefehlt.

Das Gericht entschied nun im Sinne des ÖBV. In der Begründung wird unter anderem festgehalten, dass Rumpler „aufgrund von Unstimmigkeiten mit dem ÖBV bzw. aus Unzufriedenheit mit dem System des Boxsports in Österreich jegliche Kooperation vermied und statt Anmeldeformalitäten zu erfüllen (...) sich darauf beschränkte, Rechtsstreitigkeiten auszutragen“. Der Verband habe keine andere Wahl gehabt, „als die Nichtanmeldung zum Qualifikationsturnier zur Kenntnis zu nehmen und den Antragsteller nicht für dieses Turnier zu melden“. Die vom ÖBV geforderten Unterlagen seien „angemessen“ gewesen.

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(Bild: KMM)



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