427.000 Euro

49-Jähriger steht wegen Geldwäsche vor Gericht

Salzburg
27.05.2021 11:45

427.000 Euro soll ein 49-Jähriger „gewaschen“ haben. Deshalb muss er sich am Donnerstag in Salzburger vor Gericht verantworten. Der Mann ist geständig. Er sah sich aber nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung, wie ihm die Staatsanwaltschaft anlastete.

Der Angeklagte soll Beträge, die er durch Kreditkartenbetrügereien einheimsten, auf seine Geschäftskonten transferiert und nach Spanien überwiesen haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Die Staatsanwältin definierte den Tatzeitraum von 1. September 2019 bis zur Festnahme des griechischen Staatsbürgers im Oktober 2020. Seither befindet sich der bisher unbescholtene Mann in Untersuchungshaft. Zuletzt lebte er in einem Hotel im Land Salzburg, das er gepachtet hatte.

Der Angeklagte soll seine Geschäftskonten bei zwei Bankfilialen in Salzburg für die betrügerischen Machenschaften zur Verfügung gestellt, von illegalen Kreditkartentransaktionen gewusst und auch Scheinrechnungen ausgestellt haben. Die auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Daten dokumentieren die Abrechnungen über die Bezahlterminals.

Im Hintergrund soll eine großangelegte, internationale Bande agiert haben. Nicht alle Mitglieder sind der Justiz bekannt. Einige Verdächtige werden in Spanien und Griechenland abgesondert verfolgt. Der beschuldigte Grieche soll nach dem Prozess in Salzburg nach Spanien ausgeliefert werden. Dort sind offenbar einige Täter inhaftiert.

Wie die Verteidigerin bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg betonte, habe der 49-Jährige durch seine Angaben im Vorverfahren wesentlich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen. „Er hat die Unterlagen zusammengetragen und war kooperativ.“ Von der Geldwäscherei selbst habe er nicht profitiert. Allerdings soll damit die Kaution für das Hotel im Tennengau bezahlt worden sein.

Das Hotel hat der Grieche „tatsächlich wirtschaftlich betrieben“, sagte die Verteidigerin. „Das große Ganze hat er nicht gekannt. Er wusste, dass er Kartenlesegeräte besorgen musste. Was damit passieren wird, hat er nicht gewusst. Er befolgte die Aufträge.“ Der Angeklagte habe bei der „Gruppierung“ Schulden gehabt. Er habe aussteigen wollen, doch es habe Drohungen gegen den verheirateten Vater zweier Kinder und seine Familie gegeben.

Zum Schutz des persönlichen Lebensbereiches des Beschuldigten und seiner Familie beantragte die Verteidigerin schließlich den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der vorsitzende Richter des Schöffensenates hat dem Antrag stattgegeben. 

Am Nachmittag erging das Urteil: Zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt. Es ist bereits rechtskräftig.

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