Landeskliniken

Erleichterungen bei Zutrittsregeln ab 19. Mai

Salzburg
18.05.2021 17:00

Mit den bundesweiten Öffnungsschritten gibt es auch in den Salzburger Landeskliniken ab dem 19. Mai Erleichterungen bei den Zutrittsregeln.

An den Standorten der Salzburger Landeskliniken werden nun an allen Eingängen sogenannte „Green Checks“ durchgeführt. Zusätzlich zum gelben und roten Armband gibt es nun auch ein grünes Armband für folgende Personen:

  • Geimpfte: mindestens 22 Tage und maximal 9 Monate nach der Erstimpfung.
  • Genesene: ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid als Infizierte (beides nicht älter als 6 Monate).
  • Getestete: Akzeptiert werden Antigen-Selbsttests (nicht älter als 24 Stunden), Antigen-Tests von offiziellen Stellen (nicht älter als 48 Stunden), PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden), Antikörper-Nachweise (nicht älter als 3 Monate).

Ein grünes Armband bedeutet, dass sich diese Person nach dem Zutritt frei auf dem Areal bzw. im Haus bewegen darf. Wir bitten unsere Patienten, vorab dafür zu sorgen, dass sie einen „grünen Status“ nachweisen können. Kann eine Person keinen der oben genannten Nachweise erbringen, wird wie bisher das Primär-Screening an den Eingängen und das Sekundär-Screening in den Ambulanzen bzw. ein Antigen-Schnelltest bei stationärer Aufnahme durchgeführt.

Neuerungen bei Besuchen

  • Uniklinikum Campus LKH und Campus Doppler-Klinik:Aufgrund der Weitläufigkeit der Areale und der damit eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten bleiben die weitgehenden Verbote von Besuchen aufrecht. Ausnahmen gibt es weiterhin bei Patientinnen und Patienten in kritischen Lebenssituationen, auf der Geburtenstation, im Kinderbereich und im psychiatrischen Bereich.
  • Landeskliniken Hallein, St. Veit und Tamsweg: Pro Patientin bzw. Patient ist ein Besuch pro Tag für eine Stunde erlaubt.
  • GreenCheck:In allen Fällen ist ein Zutritt nur mit einem grünen Armband möglich.

Für Begleitpersonen gilt: Zutritt ist wie bisher für Begleiter von Kindern, Menschen mit Beeinträchtigungen oder gebrechliche Menschen erlaubt. Nötig ist auch hier ein Green Check am Eingang, freies Bewegen ist mit grünem Armband erlaubt. Erfüllen sie dafür nicht die Voraussetzungen, wird wie bisher das Primär-Screening an den Eingängen und danach in den Ambulanzen ein beaufsichtigter Antigen-Schnelltest durchgeführt.

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