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Zu viert zum Wirt | Grüner Pass im Gepäck

Zu viert zum Wirt: Langsam lichten sich die Nebel, immer klarer wird, wie sich unser Alltag ab dem 19. Mai, dem großen Öffnungstag in Österreich, gestalten wird. Denn die Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums liegt vor - sie wird jetzt noch diskutiert, hat also noch keine Gültigkeit. Aber einschneidende Änderungen dürften ausbleiben. So dürfen wir unter anderem mit teils bereits aus früheren Corona-Zeiten bekannten Regelungen rechnen, wie dem „zu viert zum Wirt“. Diesmal nehmen wir allerdings auch einen negativen Coronatest oder die Bescheinigung, geimpft oder genesen zu sein, mit. Im Wirtshaus müssen zwischen den Tischen zwei Meter Abstand sein, bleiben dürfen wir voraussichtlich bis 22 Uhr. Übrigens birgt der Verordnungsentwurf auch manch Skurriles, wie etwa die Regelung der Hochzeiten: an den Eheschließungen dürfen zwar bis zu 50 Personen teilnehmen, aber Speis und Trank bleiben ihnen verwehrt. Na, sehr lustig! Für Brautpaare und deren potenzielle Gäste aber kaum Grund zu lachen…  

Grüner Pass im Gepäck. Viele Reisen hat selbst der polyglotte Bundeskanzler in den vergangene Monaten nicht absolviert - aber jetzt flog er ins portugiesische Porto zum ersten EU-Gipfeltreffen in Präsenzform seit vielen Monaten. Im Gepäck: Der Grüne Pass. Über den will Sebastian Kurz in Porto reden, wie er sagt „für die schnelle Umsetzung des grünen Passes auf europäischer Ebene kämpfen“. Allerdings weiß der Kanzler auch, wie „Krone“-Außenpolitik-Experte Kurt Seinitz vom EU-Gipfel berichtet, dass sich unter den Mitgliedsstaaten wegen unterschiedlicher Voraussetzungen Hürden auftürmen - und so ein Tohuwabohu zu Beginn der Reisesaison droht. Deshalb, davon kann man ausgehen, werden sich viele Österreicher auch in diesem Sommer Auslandsreisen ersparen. 

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