Erst kürzlich berichtete die „Krone“ von Klagen des Prozessfinanzierers Advofin gegen Onlinespiele. Auch der Salzburger Anwalt Johannes Koman hat ein derartiges Verfahren angestrengt und jetzt gewonnen. Sein Klient hatte in zwei Jahren 750.000 Euro verspielt. Er hatte Grundstücke geerbt und diese nach und nach verkauft, um das Spiel zu finanzieren. Die Ehefrau bemerkte erst spät die geheime Leidenschaft ihres Mannes. Da war es schon zu spät.
Firma betrieb Geschäft in Österreich illegal
Anwalt Johannes Koman klagte zunächst nur einen Teilbetrag ein, um die Prozesskosten möglichst gering zu halten. Doch mit diesem Grundsatzurteil kann letztlich der ganze Betrag wiederbeschafft werden. Das Gericht entschied, dass die Firma in Österreich ihr Geschäft illegal betrieb und gegen das heimische Glücksspielmonopol verstoßen hat.
Den Beteuerungen des Unternehmens, dass Malta ein EU-Land sei und eine Lizenz von dort ebenfalls Gültigkeit habe, schenkten die Richter keine Beachtung. Der Betrag muss bei der Firma auf Malta eingetrieben werden, was rechtlich möglich ist.
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