Bereits beim ersten Prozess im November 2019 hatte sich der syrische Asylwerber (44) nicht geständig gezeigt. Es erfolgte ein Freispruch. Aufgrund einer Teil-Aufhebung des Ersturteils musste der Fall nun vor Richterin Anna-Sophia Geisselhofer ein zweites Mal verhandelt werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Verdacht auf versuchte Zwangsheirat und Körperverletzung.
Als sie damals 16 war, soll sie sich mit einem Mann aus dem Libanon verlobt haben. Sie sprach damals aber von einer Zwangsheirat. Doch das Opfer hatte sich im Nachhinein der Aussage entschlagen – ergo: Das Gericht durfte die vor der Polizei getätigten Opfer-Aussagen nicht mehr verwenden.
Daher hörte sich die Richterin neben dem Angeklagten etliche Zeugen an – doch keiner konnte die von der damals 17-Jährigen erhobenen Vorwürfe untermauern. Das Mädchen ist mittlerweile sogar verschwunden – selbst die Familie hat keinen Kontakt mehr zu ihr.
Was aber im Prozess deutlich zur Sprache kam, waren die kulturellen Unterschiede. Eine Beamtin des Asylamtes erzählte beispielsweise: „Selbst die Kinder haben nicht verstanden, warum der Vater sie nicht schlagen dürfe.“ Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
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