Behinderte missbraucht

Bewährungsstrafe und Therapie-Pflicht

Salzburg
20.04.2021 17:15
Es ist unmoralisch und falsch, was der Angeklagte (59) getan hat. Das weiß er selbst wohl auch: Der 59-Jährige gestand auch im Landesgericht Salzburg den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ein. Neben einer Bewährungsstrafe muss er eine Therapie machen, ordnete die Richterin an.

Es passierte Ende August 2020 bei einem Spaziergang durch den Wald. Der Angeklagte, ein Einheimischer, war mit der Tochter (17) eines Freundes unterwegs. Die Frau war laut Anklage geistig nicht auf dem gleichen Niveau wie Gleichaltrige.

Geständnis bei Prozess

Diesen Umstand nutzte er aus, um sie an ihren intimsten Stellen zu berühren. Daher spricht die Anklagebehörde von einem sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person. Gegenüber Richterin Anna Sophia Geisselhofer legte der unbescholtene Mann ein Geständnis ab und erkannte sein Fehlverhalten, wie Sprecher Peter Egger mitteilte. Daher erging eine bereits rechtskräftige Verurteilung im Sinne der Anklage: Die Richterin verkündete als Strafe: zehn Monate auf Bewährung inklusive der Weisung nach einer Psychotherapie. Falls er den Therapie-Besuch verweigert, muss der Mann die zehn Monate auch im Gefängnis verbringen, betont Egger.

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