Diese Sperrstunde kam früher als erwartet: Erst seit etwa drei Wochen hat Michaela Hagn ihre drei Glashäuschen in Unken für Gäste geöffnet. Vor einer Woche ging dann bei der Polizei eine anonyme Anzeige ein. „Die Beamten kamen vergangenen Montag vorbei, um sich die Situation anzuschauen. Für sie war alles in Ordnung, sie informierten aber die Bezirkshauptmannschaft“, sagt die Gastronomin. Zu diesem Zeitpunkt dachte sich die Pinzgauerin nicht viel. „Bevor wir die Glashäuschen für den Gastgarten kauften, haben wir extra bei der Wirtschaftskammer nachgefragt, ob das eh erlaubt ist“, so Hagn.
Nach dem Einverständnis der Kammer machte sich die Wirtin mit ihrem Mann an das Projekt, das von den Gästen bislang sehr gut angenommen wurde. Nun schob die Bezirkshauptmannschaft den ambitionierten Plänen der Gastronomen einen Riegel vor. Es handle sich um die Verlagerung der Betriebsstätte und fordere zu Menschenansammlungen auf.
„Wenn die Tische und Bänke dem Gasthaus zuordenbar sind, ist das illegal. Würden diese von der Gemeinde aufgestellt werden, wäre es etwas anderes“, erklärt auch Wirtesprecher Ernst Pühringer. Allein ist Michaela Hagn mit ihrem Schicksal nicht: Auch zwei Zeller Konditoren, die ihre Gastgärten „tauschten“, um die 50-Meter-Regel einzuhalten, wurden von der Behörde ermahnt.
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