Der aufsehenerregende Brandanschlag auf die Christkindl-Hütte am Stadtplatz Wels ist juristisch abgeschlossen. Die Angeklagten (17, 21) wurden nun dafür und wegen weiterer Straftaten im Landesgericht Wels rechtskräftig verurteilt: Sie fassten 18 Monate Haft aus.
Es war am 6. Dezember, als die bei Kindern sehr beliebte Christkindl-Hütte nachts plötzlich in Flammen aufging und völlig ausbrannte. Rasch war klar: es handelte sich um Brandstiftung. Dank Video-Aufzeichnungen konnten ein 17-Jähriger und dessen Freund (21) ausgeforscht werden. Beide waren schon mehrfach vorbestraft, sie wurden später auch in U-Haft genommen. Der Jüngere galt als Haupttäter - er hatte das Feuer gelegt, sein Kumpan war lediglich Beitragstäter.
Rechtskräftig
Im Landesgericht Wels musste sich der 17-Jährige nun aber nicht nur wegen Brandstiftung, sondern auch wegen Einbruchsdiebstahls, gefährlicher Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. Dem 21-Jährigen wurden ebenfalls Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt. Das Urteil für das Duo – je 18 Monaten Gefängnis – ist bereits rechtskräftig.
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