„Wegweisendes Urteil“

Airline-Streik: Passagieren steht Entschädigung zu

Reisen & Urlaub
23.03.2021 14:05

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass ein von Gewerkschaften organisierter Streik des Airline-Personals keinen „außergewöhnlichen Umstand“ darstellt und die Fluggesellschaft von Annullierungen und Verspätungen betroffenen Passagieren eine Entschädigung zahlen muss. 

Im verhandelten Fall ging es um einen Passagier, dessen Flug mit Scandinavian Airlines (SAS) von Malmö nach Stockholm im April 2019 wegen des einwöchigen Streiks von SAS-Piloten, bei dem insgesamt mehr als 4000 Flüge ausfielen, annulliert wurde. Der Fluggast forderte dafür eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Die Fluggesellschaft verweigerte eine Ausgleichszahlung und verwies darauf, dass es sich bei dem Streik um einen „außergewöhnlichen Umstand“ handele.

Streik kein außergewöhnlicher Umstand
Das Gericht entschied, dass der fristgerecht angekündigte Streik der Airline-Mitarbeiter nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der EU-Verordnung anzusehen ist. Ein gewerkschaftlich organisierter Streik, dessen Ziele Gehaltserhöhungen und bessere Arbeitszeitregelungen sind, ist nach Ansicht des EuGH Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft.

Im verhandelten Fall sei der Streik folglich ein vorhersehbares Ereignis, auf das sich die Airline hätte vorbereiten können, um Folgen wie Annullierungen und Verspätungen zu verhindern. Anders als Streiks des Flughafenpersonals oder der Luftsicherung sei ein Streik der Airline-Mitarbeiter ein „internes“ Ereignis, auf das die Fluggesellschaft nach Meinung des Gerichts prinzipiell Einfluss hätte. Betroffenen Passagieren stehe folglich eine Entschädigung zu.

Wegweisendes Urteil für Tausende Passagiere
"Die heutige Entscheidung ist eine mehr als erfreuliche Nachricht für alle Passagiere in Europa, die in der Vergangenheit wegen Airline-Streiks massive Flugprobleme erlebt haben. Mit dem Urteil spricht ihnen das Gericht einen Entschädigungsanspruch zu, der längst überfällig war. Es kann nicht sein, dass Passagiere zu Spielbällen zwischen Gewerkschaften und Airlines gemacht und die Konsequenzen der Auseinandersetzungen auf ihrem Rücken ausgetragen werden", sagt Alexander Weishaupt, Rechtsexperte bei Flightright.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele