„Täglich grüßt das Murmeltier“-Szenen im Landesgericht. Kommende Woche stehen wieder zwei Verhandlungen nach dem „Corona-Paragrafen“ an - dem §178 StGB, der Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten.
So muss sich am Mittwoch ein Experte für Arbeitssicherheit vor der Richterin verantworten, weil er laut Anklage am 22. Dezember einkaufen ging - trotz aktiver Infektion und behördlicher Quarantäne-Anordnung. Und am Donnerstag darf sich eine Betreuerin erklären, die am 12. Dezember - einen Tag nach positivem Test und mündlicher Quarantäne-Verhängung - wieder zur Teststraße beim Salzburger Congresszentrum ging, um sich erneut testen zu lassen - offensichtlich zweifelte die Frau das erste Testergebnis an. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 3 Jahre Haft.
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