„Beissender Geruch“
Zum zweiten Mal nahm der zweifach Vorbestrafte vor einem Schöffengericht Platz. Vor einem Jahr hat er laut Anklage seine Mutter angegriffen, sie mit Schlägen und Tritten traktiert. Die Frau erlitt einen Nasenbruch. Im Juli setzte es dafür zwei Jahre teilbedingte Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Doch der OGH vermisste rechtliche Ausführungen zur Absicht.
Deshalb Neustart. Und ein anderes Urteil, wie Verteidiger Kurt Jelinek bestätigt: 18 Monate auf Bewährung und 480 Euro Geldstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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