Millionen-Betrug:

Gefängnisstrafe nach zweijähriger Prozessdauer

Salzburg
02.03.2021 21:00

Am 24. April 2019 hatte der Prozess gegen einen Salzburger Immobilien-Entwickler und Hausverwalter begonnen. Am 2. März 2021 erfolgte nach etlichen Verhandlungstagen nun das noch nicht rechtskräftige Urteil: Schuldig wegen schweren, gewerbsmäßigen Betrugs um sechs Millionen Euro und fünf Jahre Haft für den Ex-Unternehmer.

Von Prozess-Beginn an war der Angeklagte zu den Vorwürfen „nicht geständig“. Der Anklage nach soll der ehemalige Unternehmer zwischen 2009 und 2017 offene Rechnungen aus Bau-Projekten mit Krediten für neue Projekte beglichen haben – auch für private Zwecke soll er das Geld benutzt haben. Zudem soll er der Anklage nach Rechnungen fingiert oder für Scheingeschäfte gefälscht haben.

Angeklagter zeigte sich „nicht geständig“

Diese Vorwürfe hatte Verteidiger Bernhard Kettl noch am ersten Verhandlungstag versucht, zu entkräften: Es sei nur oberflächlich recherchiert worden, Bau-Vorhaben seien teils gleichzeitig über die Bühne gelaufen. Doch Richterin Ilona Schalwich-Mozes ging jeden der zahlreichen Fakten durch - der Gerichtsakt allein hatte schon 26 Bände.

Bereits dritte Verurteilung

Zudem ist der Angeklagte kein Unbescholtener: Erst 2016 wurde er zuerst wegen Untreue und später wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Nun erfolgte der dritte Schuldspruch, bestätigte Sprecher Peter Egger: „Das Gericht konnte aufgrund des umfangreichen Beweisverfahrens die Schuld feststellen.“ Schalwich-Mozes verkündete fünf Jahre unbedingte Haft – ein Schaden von rund sechs Millionen Euro wurde angenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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