„Wir beenden damit den Wohnraumentzug durch unerlaubte touristische Vermietung auf Online-Plattformen und die Verzerrung des Wettbewerbs.“ Mit dieser Aussage ließ Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) kurz vor Beschluss des neuen Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes 2019 aufhören.
Wohnungen, die illegal touristisch vermietet werden, sollten durch das Gesetz wieder für Hauptwohnsitze genutzt werden können, so die Hoffnung. Nun, fünf Monate, nachdem die darin verankerte Registrierungspflicht für Airbnb-Anbieter in Kraft getreten ist, ist die Bilanz durchwachsen.
Selbst in Airbnb-Hochburgen wie Kaprun sind keine Ansuchen eingegangen. „Bisher hat sich keiner gemeldet. Die Vermieter dürften Ausländer sein, die die Regeln nicht kennen“, so Ortschef Manfred Gaßner. Ähnlich ist die Lage in Hallein: Ein paar hätten sich gemeldet, „aber der Zulauf war nicht überwältigend“, sagt Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ).
Im Stadtsteueramt Salzburgs läuft eine erste Schätzung. Fix ist: Anträge wurden nicht abgelehnt, auch „verbotene Handlungen sind zu besteuern“. In Bad Gastein „läuft die Registrierung normal“, sagt Ortschef Gerhard Steinbauer (ÖVP).
Im Büro Haslauers kennt man die Zahl der registrierten Bleiben nicht – die Gemeinden seien die zuständigen Abgabebehörden.
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