Die Staatsanwältin hatte im Eingangsplädoyer noch von „Privatentnahmen aus dem Vereinskonto“ und Geld mit „dubioser Herkunft“ gesprochen. Im Detail ging es um einen 2018 gegründeten Verein und 32.000 Euro an Spendengeldern, die der Sportler und Vereinsobmann (36) sowie der Mitangeklagte (61) für private Zwecke genutzt haben sollen. Tatzeitraum: Jänner bis Oktober 2020. Daneben sollen sie auch vom Sozialamt und AMS kassiert haben.
Angeklagte erklärten sich „nicht schuldig“
Doch beide wiesen die Vorwürfe entschieden zurück. „Die Beträge wurden dem Vereinszweck entsprechend genutzt“, unterstrich Verteidiger Peter Lechenauer und legte der Richterin und Staatsanwältin Belege vor. Die Vorwürfe stammten von gegenseitigen Anschuldigungen und vereinsinternen Zwistigkeiten - die „Krone“ berichtete. Den Zweck des Vereins „österreichisch-aserbaidschanische Gesellschaft“ erklärte der Obmann und Weltmeister im Kempo-Ryu-Karate mit „Integration und Unterstützung für hier lebende Aserbaidschaner.“
Freispruch erfolgte
Der 36-Jährige, der 2017 Asyl beantragte und erhielt, stellte dabei klar: „Es floss kein Geld woanders hin.“ Das bisherige Vereinsgeld habe die aserbaidschanische Botschaft überwiesen – aus einem „Diaspora-Fonds“. Damit seien Studenten unterstützt und Vereinsräume angemietet worden. Beide Angeklagten betonten: „Wir sind gesetzestreu“. Richterin Dagmar Schmidt sprach beide von den Vorwürfen frei. Rechtskräftig.
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