Krone.at-Kolumne

Wir schieben die Falschen ab!

Politik
03.02.2021 11:55

Wenn wir zwei Schülerinnen ohne Aufenthaltsbewilligung nach Georgien abschieben, während Gefährder und IS-Sympathisanten auch nach einschlägiger Straffälligkeit im Land bleiben dürfen, passt etwas in unserem Rechtssystem nicht zusammen. Dann müssen wir uns endlich der Debatte stellen, das Gesetz entsprechend zu korrigieren. Denn die aktuellen Fälle zeigen: wir schieben die Falschen ab!

Ja, schon klar: die Entscheidung des obersten Gerichts, dass die zwei Schülerinnen und deren Familie aus Georgien keinen Grund vorweisen konnten, in unserem Land zu bleiben und deswegen ausreisen müssen, ist zu respektieren. Die Justiz wird für dieses Urteil gute Argumente haben. Das soll hier nicht in Abrede gestellt werden.

Politik kann sich nicht hinter Justiz verstecken – das ist feig
Trotzdem rechtfertigt das nicht, dass sich die Politik hier hinter der Justiz versteckt. Das lapidare Totschlagsargument des Innenministeriums, dass die rechtliche Lage einfach nun mal so ist, ist nämlich nichts anderes als feig, schließlich sind unsere Politiker angetreten, unser Gesetz zu gestalten und legislative Ungerechtigkeiten zu bereinigen – das ist ihr Job, dafür werden sie von unserem Steuergeld bezahlt. Das ignorante Schulterzucken samt beamtischem „So ist es halt“ grenzt deswegen an Hohn. 

Es braucht für die Schülerinnen einen humanitären Weg
Denn gerade bei dem Thema, wer abgeschoben wird und wer nicht, wird die Unverhältnismäßigkeit im Gesetz sichtbar. Dass es für zwei junge Mädchen, die in Österreich geboren und sozialisiert wurden, keine andere Möglichkeit als die Abschiebung in ein Land, das sie nur aus den Erzählungen der Mutter kennen, gibt, steht einem weltoffenen und stolzen Land wie dem unserem nicht zu Gesicht. Hier muss es einen humanitären Weg, Vernunft und Hausverstand geben. 

Terroristen abschieben geht aber leider nicht
Das Ganze wird umso zynischer, wenn es auf der anderen Seite rechtlich nicht möglich ist, gegen Gefährder, Terrorsympathisanten und Mörder so rigoros vorzugehen, wie gegen die zwei Schülerinnen. So war es beim Attentäter von Wien, einem nordmazedonischen Doppelstaatsbürger, auf Basis unseres Rechts nicht möglich, ihm den österreichischen Pass zu entziehen, um ihn anschließend abzuschieben. Auch da hieß es lapidar: „So ist nun mal unser Gesetz“. 

Uns sind bei den Abschiebungen nicht die Hände gebunden
Es gibt offensichtlich eine Schieflage darin, wer bei uns bleiben darf und wer nicht. Wir schieben in Österreich hier verwurzelte Schülerinnen mit Polizeieskorte ab, während Gewalttäter bleiben dürfen und mit teuren Resozialisierungsprogrammen in unsere Gesellschaft integriert werden sollen. Uns sind nicht die Hände gebunden, wie es die Politik so gerne suggeriert. Es ist nur eine Frage des Wollens, diese Ungleichheit zu bereinigen. 

Katia Wagner

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