30 Kilo Cannabiskraut hat ein 30-Jähriger 2019 und 2020 produziert; dafür wurde er Dienstag zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Das Suchtgift hatte er nach eigener Aussage nur für den Eigenbedarf produziert; als Schmerzmittel nach Operationen. Der 30-Jährige erbat Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann war im September des Vorjahres festgenommen worden, nachdem bei einer Hausdurchsuchung mehrere Kilogramm Cannabiskraut beschlagnahmt worden waren. Seither befand er sich in Untersuchungshaft.
Sein Mandant sei kein Suchtgifthändler, meinte der Verteidiger, er habe das Cannabis nur als Schmerzmittel eingesetzt. Der Mann leidet laut der vorgelegten Befunde an einer angeborenen Verengung der Speiseröhre und hatte zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen müssen. Dabei war ihm der Magen entfernt worden. Seither habe er kein Hungergefühl, verspüre immer wieder Übelkeit und starke Schmerzen. Das von ihm hergestellte Cannabisöl lindere diese Schmerzen.
Zustand durch Haft verschlechtert
Der 30-Jährige bestätigte diese Angaben bei der Vernehmung durch Richterin Ute Lambauer. Ursprünglich hätte er legale CBD-Produkte als Schmerzmittel verwendet. Nach einer Operation 2018 hätten diese aber nicht mehr ausgereicht. Er erzählte auch, dass sich sein Zustand durch die U-Haft verschlechtert hätte. Er müsse wieder mehr Schmerzmittel nehmen, und auch die Ernährung in der Haft sei ein großes Problem.
Der Schöffensenat sprach den Angeklagten nach kurzer Beratung schuldig. Allerdings habe man eine niedrigere Menge angenommen als die Staatsanwaltschaft angeklagt habe, so Lambauer in ihrer Begründung. Damit habe der Mann die angeklagte mehr als 25-fache Überschreitung des Grenzwertes nicht erreicht. Seine Unbescholtenheit und das Geständnis galten als strafmindernd.
Acht der 24 Monate Haft seien unbedingt verhängt worden; da er bereits vier Monate in U-Haft gesessen sei, wäre eine bedingte Haftentlassung möglich, meinte Richterin Lambauer.
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