Rund 20.000 Euro an Einkommen ist der Salzburger Unternehmerin wegen der pandemie-bedingten Schließung entgangen, liest sich in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Sie fordert deshalb Entschädigung nach dem Epidemiegesetz. Das Magistrat lehnte ab.
Und diese Entscheidung bestätigte nun das Gericht, da aufgrund der Covid-Verordnung keine Betriebssperre gemäß Epidemiegesetz abgeleitet werden kann. Zudem gäbe es im Covid-Gesetz auch keinen Anspruch auf Verdienstentgang. Dies verstoße auch nicht gegen die Verfassungsgesetze, da laut Gericht der Bund ohnehin Unterstützung (Hilfsfonds etc.) anbietet. Ergo: Die Maklerin blitzte ab. Eine Revision ist nicht zulässig.
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