Lisa Alm Prozess

Witwe legt nach Mord-Urteil Berufung ein

Salzburg
26.01.2021 10:58

Der Prozess gegen die Witwe eines Pongauer Promi-Wirtes, die in der Vorwoche von einem Geschworenengericht in Salzburg zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden war, geht erneut in die nächste Instanz. Am Dienstag wurde bekannt, dass der Verteidiger Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung anmeldet. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Die 32-jährige Angeklagte soll ihren Mann im Streit am 3. März 2019 erstochen haben. Sie beteuerte ihre Unschuld.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem am vergangenen Donnerstag, 21. Jänner, am Landesgericht Salzburg gesprochenen Urteil einverstanden. „Aus unserer Sicht kann es rechtskräftig werden“, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Marcus Neher am Dienstag.

Verteidiger Kurt Jelinek bestätigte, dass er Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung einbringen wird. In beiden Prozessen erklärte die Frau, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während eines Beziehungsstreites in der Hotelküche habe ihr 57-jähriger Mann ihre Hand genommen, in der sie ein Küchenmesser zum Zubereiten einer Jause gehalten habe, und das Messer gegen seinen Oberkörper gerichtet, um sie zu erschrecken. Sie habe den Stich in die Brust nicht bemerkt. Der Wirt starb an inneren Verletzungen.

Über die Nichtigkeitsbeschwerde des Verteidigers muss nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden, über die Strafberufung das Oberlandesgericht Linz. Weil aber nur der Verteidiger berufen hat, kann die Strafe nicht weiter erhöht, sondern entweder bestätigt oder herabgesetzt werden.

Der Prozess war vorige Woche komplett neu aufgerollt worden. Die Geschworenen befanden die bisher unbescholtene Rumänin einstimmig des Mordes für schuldig. Die Wiederholung war notwendig, weil der OGH die erste Verurteilung der Frau vom 4. Dezember 2019 wegen eines Formalfehlers aufgehoben hatte. Damals war sie wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Die Argumentation von Staatsanwaltschaft und Verteidiger blieb auch im zweiten Prozess gleich. Wenn jemand ein 26 Zentimeter langes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern mit einer heftigen Bewegung in den Brustbereich eines anderen steche, also dorthin, wo sich lebenswichtige Organe befinden, dann nehme man in Kauf, dass das Opfer tödliche Verletzungen erleidet, erklärte Staatsanwältin Elena Haslinger. „Für die Begehung des Mordes genügt ein bedingter Vorsatz.

Verteidiger Kurt Jelinek erklärte, dass die Angeklagte unschuldig sei. „Es gibt kein Motiv. Ihr Mann war alles, was sie in ihrem Leben gehabt hat." Zu dem Beziehungsstreit in der Küche kam es nach einem langen Arbeitstag. Das Ehepaar hatte zuvor Alkohol konsumiert, der Wirt auch Kokain.

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