Kein Platz zum Wenden
Behörde versperrt Hauszufahrt mit Betonblöcken
Rückwärtsausparken auf eine Bundesstraße, auch wenn sie nicht stark befahren ist: In Zirl offenbar kein Kavaliersdelikt. Im Ortsteil Eigenhofen mussten das nun Hauseigentümer am eigenen Leib erfahren.
Behörde sieht Gefahr
Die Behörde sperrte nach mehrwöchigem Ermittlungsverfahren die Hauseinfahrt mit Betonleitwänden ab – „weil es bei Rückwärtsausfahrten immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt“, so die offizielle Begründung.
Nachbarschaftsstreit schwelt
Die drei Hauseigentümer hätten belegen müssen, dass sie auf eigenem Grund wenden können. Zwei von dreien taten das auch, scheuten keinen Aufwand und brachten die von der Behörden geforderten Pläne. Doch einer sah dazu keine Notwendigkeit – mit dem Ergebnis, dass jetzt für alle zu ist. „Wenn die dritte Partei nicht um die zweite Einfahrt ansucht, wird sie sie nicht brauchen, dann könnte ja denen sinngemäß die Ein- und Ausfahrt untersagt werden, aber logischerweise nicht mir“, sagt Andreas-Gerhard Shawki zu dem Fall. Als schwer Gehbehinderter mit Park- und Behindertenausweis ist er doppelt gestraft, denn nur mit Glück kann er 300 Meter entfernt parken.
Die Zufahrt in dieser Form bestehe seit 20 Jahren, nie sei etwas passiert. Einspruchsmöglichkeit gegen den BH-Bescheid gebe es keine, der Haus sei so nichts mehr wert. Der Zirler Bürgermeister Thomas Öfner ist informiert, er will mit der zuständigen Behörde in Kontakt treten.
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