Nach fünf Wochen

Freileitungsgegner beendeten Hungerstreik

Salzburg
16.10.2020 15:30

Die letztinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht offenbar bevor.

Die Gegner der 380-kV-Freileitung in Salzburg haben heute, Freitag, nach mehr als fünf Wochen ihren Hungerstreik am Mozartplatz in der Landeshauptstadt beendet. Grund für den Schritt sei, dass die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über das Großprojekt noch im Oktober vorliegen soll, teilte der Obmann des Vereins „Fairkabeln“, Franz Fuchsberger, mit. Das habe er gestern aus der Geschäftsstelle des VwGH in Wien erfahren.

Plan sei es gewesen, so lange in den Hungerstreik zu treten, bis die Bauarbeiten eingestellt werden oder das Urteil vorliegt. Mit der bald zu erwartenden Erkenntnis des Höchstgerichts entfalle nun die Grundlage für den Protest. Mit dem Streik wollten die Freileitungsgegner auch auf das Vorgehen des Projektbetreibers Austrian Power Grid (APG) beim Vorantreiben der Enteignungsprozesse, der Waldrodungen und der Bauarbeiten trotz des Fehlens einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung hinweisen.

Die ersten Masten stehen bereits
Allerdings ist der Baubescheid für das Projekt seit März 2019 rechtskräftig, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat damals aber eine Berufung vor dem VwGH ermöglicht. Die Anträge auf aufschiebende Wirkung waren jedoch alle abgewiesen worden. Der Baustart ist im Oktober 2019 erfolgt. Derzeit laufen die Arbeiten in allen betroffenen Bezirken weiter, die ersten Masten stehen bereits.

Fuchsberger und seine Mitstreiter sprechen sich nicht gegen die 380-kV-Leitung an sich aus, sondern fordern ein Erdkabel. Sie hatten in den vergangenen Wochen auch spekuliert, dass die Entscheidung des VwGH schon gefallen sein könnte, aber noch nicht veröffentlicht worden ist. In einem Schreiben an alle Landtagsabgeordneten Anfang der Woche vermuteten sie, dass im Hintergrund Absprachen im Gange seien könnten - etwa für eine Weiterführung des Projekts mittels Änderungsbescheid.

Keine Strategische Umweltprüfung
Inhaltlich geht es bei den außerordentlichen Beschwerden etwa darum, ob die Baumfällarbeiten für die Leitung rechtlich als Rodungen gelten. Zugleich kritisierten die Projektgegner, dass vor der erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfung für die Salzburgleitung keine Strategische Umweltprüfung (SUP) erfolgt sei. Die APG hatte zuletzt aber wiederholt dargelegt, warum dies ihrer Ansicht nach nicht notwendig gewesen sei.

Ob die VwGH-Entscheidung tatsächlich bis Ende Oktober fällt, wollte der Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs, Wolfgang Köller, am Freitagnicht bestätigen. Der zuständige fünfköpfige Richtersenat habe ihm lediglich angekündigt, dass der Fall noch heuer entschieden werden dürfte. Gerüchte, dass das Erkenntnis schon vorliegt, aber noch nicht publik gemacht wurde, kommentiere er nicht.

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