Der Anklage zufolge hat der 40-Jährige mit dem Mädchen mehrmals sexuell verkehrt, noch ehe es 14 Jahre alt war. Die Familie stammt aus Serbien und hatte das Mädchen erst später nach Österreich geholt. Aus Dankbarkeit für ihr ermöglichtes Nachkommen fiel es der Jugendlichen schwer, die Vorfälle offenzulegen. Anzeige bei der Polizei erstattete nicht sie selbst, sondern ein Lehrer, dem sie sich anvertraut hatte. Deshalb fiel sie bei ihrer Familie - auch bei ihrer leiblichen Mutter - in Ungnade.
Bis zuletzt bestritt der Stiefvater die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe und betonte, er sei Opfer einer Intrige. Das Mädchen sei wegen seiner strengen Erziehungsmethoden - unter anderem gab es Streit wegen Discobesuchen - wütend auf ihn. Diese Argumentation überzeugte den Schöffensenat allerdings nicht.
Er verurteilte den 40-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs und wegen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu vier Jahren unbedingter Haft. Zudem muss er seiner Stieftochter ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro bezahlen. Der 40-Jährige erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.









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