Coronavirus in Schulen

Infizierte und Kontakte: Was bei Kindern gilt

Österreich
02.10.2020 06:00

Der oder die Kleine ist Corona-positiv, oder es besteht ein Verdacht: Die Vorgangsweise für Quarantäne ist zwar einheitlich, dennoch entscheidet die Behörde von Fall zu Fall.

Was passiert bei einem Verdachtsfall in der Klasse bzw. Kindergartengruppe? Das betroffene Kind wird abgesondert, Eltern, Gesundheitsbehörde und Bildungsdirektion werden informiert. Teils wird direkt via Hotline 1450 oder durch die Schulärzte das Vorgehen abgeklärt, in einigen Ländern - etwa in Wien - sind die Eltern angehalten, ihre Kinder abzuholen und 1450 anzurufen.

Sollte ein PCR-Test notwendig sein, muss das Kind der Einrichtung bis zum Ergebnis fernbleiben. Kontaktpersonen werden nicht unter Quarantäne gestellt. Für die Kontakte des Verdachtsfalls wird der Unterricht bzw. die Betreuung weitergeführt, dabei soll es möglichst zu keiner Vermischung mit anderen Klassen/Gruppen kommen - und es wird den betroffenen Kindern bzw. Eltern empfohlen, private Kontakte möglichst einzuschränken.

Mobile Tests in Wien
Bei einem positiven Fall in der Klasse/Kindergartengruppe wird das positiv getestete Kind zehn Tage in Heim-Quarantäne geschickt. Ein Verlassen derselben ist nach diesen zehn Tagen möglich, sofern das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei war. Für die Mitschüler bzw. Kinder in derselben Kindergartengruppe sowie erwachsene Betreuungspersonen gelten teils unterschiedliche Vorgaben. In Wien werden derzeit alle Kinder in derselben Gruppe als Kontakt der Kategorie I eingestuft, sofern direkter Kontakt bestand - und müssen ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne. Um rascher Klarheit zu haben, wurden zuletzt in Wien mehrere Projekte gestartet, die mobile Tests direkt vor Ort ermöglichen.

In restlichen Bundesländern wird neue Empfehlung umgesetzt
In Niederösterreich, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg, in der Steiermark und dem Burgenland werden hingegen bereits die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums umgesetzt: Kinder und Betreuungspersonen, die in der Schulklasse oder in der Kindergartengruppe einen engen Kontakt zu einem positiv getesteten Kind älter als zehn Jahre (oder einem Erwachsenen) hatten, werden als Kategorie-I-Kontakt eingestuft. Sie müssen für zehn Tage in Heimquarantäne.

Kinder unter zehn Jahren gelten als geringer infektiös
Anders verhält es sich bei Personen mit engen Kontakten zu positiv getesteten Kindern unter zehn Jahren: Diese können als Kategorie-II-Kontakt eingestuft werden (wegen der vermuteten geringeren Infektiosität von kleineren Kindern). Kinder dürfen in der Klasse bzw. der Gruppe verbleiben. Ein Test kann für sie bzw. das Betreuungspersonal von der Behörde auf freiwilliger Basis angeboten werden.

Kronen Zeitung

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