Der unbescholtene Mann, seit Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert, hatte die Sammlung - laut Anklage von genehmigungspflichtigen und verbotenen bis zu Dekowaffen - eingestanden, den Diebstahl jedoch bestritten. Seinem Anwalt zufolge seien Schäfte und Optiken im Internet bzw. auch bei Büchsenmachern oder Sammlertreffen erhältlich. Staatsanwalt Friedrich Köhl gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
"Damit hätten Sie eine Privatarmee ausstatten können"
Wie Köhl ausführte, hatten die deutschen Behörden gegen einen Verdächtigen wegen Besitzes von Kriegsmaterial ermittelt und stießen dabei auf "Geschäftsverbindungen" zu dem Angeklagten, der ihm Leuchtspurmunition verkauft haben soll. In der Folge wurde im Jänner bei einer Hausdurchsuchung das Arsenal entdeckt. Damit hätte man "eine Privatarmee ausstatten können", verwies Richter Manfred Hohenecker u.a. auf 36 Lang- und 37 Faustfeuerwaffen, Dutzende Maschinenpistolen, Nachtsicht-Zielfernrohre, etc.
"Nicht auszudenken", wenn es im Haus gebrannt hätte und die Munition in der Garage explodiert wäre - "neben dem Kinderfahrrad des Sohnes", so der Richter. Das Fahrrad sei nicht mehr in Gebrauch und die Tür zur Garage abgesichert gewesen, entgegnete der verheiratete Beschuldigte.
Munition nur für Schießübungen?
Waffen hätten ihn immer schon interessiert, erklärte der Angeklagte seine Sammelleidenschaft. Die Menge an Munition - 162.000 Stück im Wert von rund 40.000 Euro - begründete er mit seinem Sportschieß-Training im Ausmaß von etwa 30.000 Schüssen jährlich. Das Bundesheer habe ihm nicht genug Munition zum Üben zur Verfügung gestellt. "Sie wollen für die Republik Medaillen gewinnen und zahlen selbst dafür? Das ist doch unlogisch", meinte der Richter.
Er sei halt ein "Idealist", war die Antwort. "Und der 'schießende Gehstock' ist aus einem James Bond-Film?" sprach Hohenecker eine der Raritäten der - laut dem Sachverständigen unsystematischen - Sammlung an. Ein Teil des gelagerten Materials habe einem inzwischen verstorbenen Schützenkollegen gehört.
Dazuverdienen wollte der Angeklagte seinen Angaben zufolge nicht, eine Einnahme aus einem Waffenverkauf erklärte er damit, dass der andere Sammler nichts zum Tausch gehabt hätte. Seit seiner Suspendierung widme er sich verstärkt seinem Sohn, sagte der 47-Jährige. "Gehen Sie mit ihm schießen?", spielte der Richter auf das Hobby des Mannes an. "Nein, wandern."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.