Genau kontrollieren!

Softwarefehler: Strafzettel trotz gültigem Pickerl

Wien
15.09.2020 09:28

Ein Strafzettel hinter der Windschutzscheibe trotz Parkpickerl für den eigenen Wohnbezirk? Aktuell sollten Fahrzeuglenker auf Anraten des ÖAMTC ihr „Knöllchen“ etwas genauer unter die Lupe nehmen. Denn wie der Autofahrerklub nun herausgefunden hat, dürften „behördeninterne Softwareprobleme“ dazu geführt haben, dass so manche Pickerl-Verlängerung nicht im System vermerkt wurde.

Zuletzt hatten sich mehrere Lenker an den Klub gewandt, die trotz gültigen Parkpickerls „einen Strafzettel wegen Abstellen des Fahrzeugs ohne Parkschein erhalten“ hatten, berichtete der ÖAMTC via Aussendung.

Behördeninterne Softwareprobleme
Der Grund dafür wurde in Rücksprache mit dem Wiener Bezirksamt rasch gefunden: Das Problem fußt offenbar auf behördeninternen Softwareproblemen. Diese hätten dazu geführt, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden.

„Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist. Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus“, so Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste.

Bei gültigem Parkpickerl Strafe nicht bezahlen
Der Verkehrsklub rät daher dazu, beim Auffinden eines Strafzettels genauer hinzusehen, ob der Vorwurf auch tatsächlich Bestand hat. „Wer einen aufrechten Bescheid und somit ein gültiges Parkpickerl hat, benötigt natürlich keinen Parkschein in seinem Bezirk“, erklärt der Jurist. Hat man also einen Strafzettel ungerechtfertigt erhalten, solle die Strafe keinesfalls beglichen werden, vielmehr solle Einspruch erhoben werden, so der Rat des Experten.

Wurde die Strafe allerdings bereits bezahlt, gebe es grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung. „Die Behörde wäre dennoch angehalten, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit bereits geleistete Zahlungen gegen Nachweis des aufrechten Bescheids zurückzuerstatten - schließlich darf ein solcher Fehler nicht zulasten der Betroffenen gehen“, so Hoffer.

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