Die Freileitungsbauer der Austrian Power Grid (APG) strengen das Bezirksgericht an: Zum dritten Mal ist eine Besitzstörungsklage gegen 380-kV-Aktivisten eingebracht worden. Zwei Betroffene müssen deswegen am Freitag in den Verhandlungssaal. Morgen wird auch schon verhandelt.
Es geht um die Protestaktionen der Erdkabel-Kämpfer. Für die Austrian Power Grid sind es Störaktionen, die die Errichtung der 380-kV-Leitung beeinträchtigen. Bereits im Frühjahr wurden fünf Personen vom Gericht zur Unterlassung solcher Aktionen verpflichtet - bereits rechtskräftig, die „Krone“ berichtete. Gegen sieben Personen steht noch das Ergebnis eines Verfahrens aus - hier wird morgen, Donnerstag, erneut im Bezirksgericht verhandelt.
Protestaktion Anfang Juli Grund für Klage
Und am Freitag wird die dritte Klage der APG Thema, bestätigt Gerichtssprecher Peter Egger auf „Krone“-Nachfrage: Es geht wieder um die Feststellung und Unterlassung einer Besitzstörung nach mehreren Protestaktionen, die am 7. Juli stattgefunden haben sollen. Anfangs richtete sich die Klage gegen vier Freileitungsgegner, bei zwei Personen wurde sie aber zurückgezogen.
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