Das junge Duo gelangte über eine ein Meter hohe Brüstung auf der Rückseite des Gebäudes auf das Dach, erklärte die Exekutive auf Nachfrage von krone.at. Da das Dach nicht zum Betreten gedacht sei, sind demzufolge auch die Lichtkuppeln nicht für solche Belastungen ausgelegt.
Sofort nach dem Unglück schlugen Augenzeugen bei Rettung und Polizei Alarm. Ein Ermittler zur "Krone": "Die Schülerin ist schwer verletzt – aber nicht lebensgefährlich. Wir werden auch die Eltern zur Rechenschaft ziehen müssen."
Beckenbruch
Das Kind brach sich bei dem Sturz das Becken, mehrere Rippen und zog sich außerdem Verletzungen an der Lunge zu. Das zweite Mädchen blieb unverletzt, es befand sich nicht auf der Lichtkuppel.
Seitens der Polizei hieß es, man werde nun die Baubehörde und die Staatsanwaltschaft einschalten, um den Vorfall zu untersuchen. Fraglich sei etwa, ob das Gelände genügend abgesichert war. Die Ermittlungen seien im Gange.
von Brigitte Blabsreiter, Wolfgang Hincziza (Kronen Zeitung) und krone.at
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