Rund zehn Kilo Gold habe die mexikanische Pflegerin M. (42) eines krebskranken Mannes und seiner Gattin 2016 als Geschenk erhalten. „Sie wollten nicht, dass ihre beiden Töchter etwas erben. Die haben sich 14 Jahre nicht um die Eltern gekümmert“, erzählt die Angeklagte, die laut eigenen Angaben das Gold anfangs nicht annehmen wollte. Später holte sie es aber doch vom Banksafe ab und brachte es vorerst zu sich nach Hause. Acht Kilogramm des Goldes habe sie bereits verkauft, so die Angeklagte. Nach dem Tod des Mannes wollte seine mittlerweile auch verstorbene Gattin das Gold doch nicht mehr verschenken. Dennoch soll die Mexikanerin weitere drei Kilo Gold des Ehepaares unerlaubt in ihren Besitz genommen haben. Die Angeklagte wurde freigesprochen, Diebstahl konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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