Prozess vertagt

Handel mit 38 Kilogramm Suchtgift

Salzburg
28.07.2020 11:58

Wegen Handels mit großen Mengen an Drogen hat sich ein 39-jähriger Kroate am Dienstag vor einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Laut Anklage soll der Mann im Tennengau zumindest zwölf Kilogramm Kokain und 26 Kilo Marihuana an 80 Abnehmer verkauft haben. Der Beschuldigte war zum Teil geständig.

Die Vorwürfe beruhten auf Hinweisen aus der Suchtgiftszene, einem festgenommenen Drogenabnehmer und einer angeordneten Telefonüberwachung des Beschuldigten, in denen auch Tarnnamen für die einzelnen Suchtgiftmengen verwendet worden seien, erklärte Staatsanwalt Robert Holzleitner. Leider habe den Angeklagten seine letzte, einschlägige Verurteilung im April 2018 am Landesgericht Salzburg- er erhielt zwölf Monate teilbedingte Haft, davon acht Monate bedingt - nicht so beeindruckt. Zweieinhalb Monate später habe er wieder begonnen, schwerpunktmäßig Kokain zu verkaufen, „in noch größerem Ausmaß“. Der Reinheitsgehalt der Drogen sei überdurchschnittlich hoch gewesen, sagte der Staatsanwalt.

Drogengeld in Socken gefunden

Der Kroate wohnte bis zur Verhängung der Untersuchungshaft vor 18 Monaten bei seinen Eltern im Tennengau. Bei einer Hausdurchsuchung wurden rund 80.000 Euro in bar sichergestellt, dazu noch rund 130 Gramm Kokain. Die 30.000 Euro, die in einem Socken versteckt waren, gehörten ihm, und die restlichen sichergestellten 50.000 Euro seinem Vater, erklärte der Angeklagte. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz, wie er sich zu den 80 vorgeworfenen Fakten verantworte, sagte der Kroate, er schließe sich den Angaben seines Verteidigers Kurt Jelinek an.

Anwalt zweifelt an Suchtgift-Menge

Der Rechtsanwalt hatte zuvor erläutert, dass sich der 39-Jährige „teilweise schuldig bekennen wird, er bedauert das“. Die in der Anklageschrift aufgelisteten Drogenmengen seien aber aus seiner Sicht weit überhöht. „Ich kann die Rechnungen nicht nachvollziehen.“ Im Zweifel sei zugunsten des Angeklagten zu entscheiden, betonte Jelinek. Der Beschuldigte müsse von all jenen Mengen, die man ihm nicht nachweisen könne, freigesprochen werden. Der Anwalt kritisierte, dass das Ermittlungsverfahren „zu lange gedauert hat“, das sei vom Gericht mildernd zu werten.

Weitere Zeugen werden gehört

Ein Großteil der angeführten Drogenmengen hat der Mann bestritten. Er bekannte sich zu rund 24 Fakten schuldig, zum Selbstkonsum war er voll geständig. Die Richterin vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zur Ladung von Zeugen, von denen insgesamt 39 beantragt wurden.

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