Laserblocker

2000 Euro Strafe für Unternehmer

Salzburg
27.07.2020 10:00
Immer wieder fallen so genannte Laserblocker den Verkehrspolizisten in die Hände. Sie verhindern mittels Störsignale, dass Lenker geblitzt werden. Dabei ist der Kauf legal, doch die Nutzung und selbst das Mitführen eines Laserblockers verboten. Das lernte nun auch ein Unternehmer, der 2000 Euro Strafe zahlen musste.

Erst am Wochenende ist ein Steirer (27) auf der A1 mit einem Laserblocker erwischt worden. Noch vor Ort bauten Polizisten das Gerät aus. Dem Lenker droht eine Strafe. Und diese kann durchaus saftig ausfallen, wie aus einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes hervorgeht: Demnach ist ein Firmenwagen am 9. April auf der A1 bei Eugendorf gestoppt worden, da ein Laserblocker an dem Fahrzeug montiert war.

Beschwerde gegen Strafe blieb erfolglos

Ein 2300 Euro Strafbescheid trudelte bei einem Unternehmer ein, der dagegen Beschwerde einlegte. Er sei mit dem Auto über Jahre mehrere tausend Kilometer gefahren und habe nicht gewusst, dass der Laserblocker die Verkehrsüberwachung beeinflusse. Dies wertete das Gericht als „realitätsfern“, da das Gerät extra von einer spezialisierten Firma eingebaut wurde. Letztlich musste er 2000 Euro zahlen.

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