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Erst bei schweren Verstößen bzw. Uneinsichtigkeit werden Organmandate ausgestellt oder Anzeigen erstattet, heißt es von der Polizei.
In der Steiermark wird - wie in Tirol - bei Nichteinhaltung der Corona-Regeln wie bisher ermahnt und erst dann gestraft, wie ein Polizeisprecher am Freitagnachmittag sagte. Bei schweren Verstößen bzw. bei Uneinsichtigkeit erfolgten Strafen und Anzeigen. Dies wurde mit dem Amt der steirischen Landesregierung im Einvernehmen festgelegt.
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