Beratung verpflichtend

Hundehalter kommen jetzt an die kurze Leine

Niederösterreich
23.07.2020 08:30
Während der erste Teil der Novellierung des Hundehaltegesetzes vor allem Veränderungen für Vierbeiner brachte, soll im zweiten Umsetzungsschritt nun das Verantwortungsbewusstsein am anderen Ende der Leine gestärkt werden. Für angehende Hundehalter ist künftig etwa ein persönliches Beratungsgespräch Pflicht!

Anfang des Jahres trat der erste Teil des neuen Hundehaltegesetzes in Kraft. „Bereits jetzt ist durch die verordnete Maulkorb- und Leinenpflicht bei größeren Menschenansammlungen ein deutlicher Rückgang bei Bissverletzungen erkennbar“, freut man sich im Büro des zuständigen Landesrats Gottfried Waldhäusl (FP) – wo jetzt auch der zweite Teil der Novelle vorbereitet wird.

Eine Expertengruppe unter der Leitung von Andrea Specht, Präsidentin des Landestierschutzverbandes, arbeitet bereits daran. Anders als beim ersten Teil der Gesetzesänderung stehen nun aber die Hundehalter selbst im Fokus – vor allem deren Ausbildung. Geplant sind etwa der Erwerb einer entsprechenden Sachkunde für alle Halter sowie eine günstige Haftpflichtversicherung und ein blau-gelber Hundepass.

Fix kommen soll zudem ein verpflichtendes Beratungsgespräch für angehende Besitzer. „Dabei stellt sich dann etwa heraus, dass jemand der im fünften Stock in einer Wohnung ohne Auslauf wohnt, einen Dobermann halten will. Das ist nicht gut und darauf wird derjenige auch aufmerksam gemacht“, meint Waldhäusl.

Nikolaus Frings, Kronen Zeitung

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