Musterprozess

Republik droht Klage Hunderter Studenten

Österreich
06.09.2010 14:07
Dass wohl bei weitem nicht alle Hochschüler, die ihr Studium nach der Mindestzeit abschließen, zu den sogenannten "Bummelstudenten" gehören, beweist jetzt ein Musterprozess der ÖH, bei dem ein Student der Grazer Medizin-Uni vor dem Obersten Gerichtshof einen Etappensieg errungen hat. Der junge Mann klagt auf das Recht, sein Studium in der Mindestzeit abschließen zu können, und fordert außerdem Schadenersatz. Gewinnt er im neuen Anlauf das Verfahren - was als durchaus möglich gilt -, blühen den Unis Klagen Hunderter weiterer Studenten.

Als einen "Hammer" bezeichnete Rektorenchef Hans Sünkel am Montag das OGH-Urteil. Die Österreichische Hochschülerschaft forderte ihre Mitglieder, also alle Studenten, indes per Aussendung auf, sich zu melden, falls ihnen Ähnliches widerfahren ist wie dem Grazer Medizinstudenten (im Bild: angehende Kandidaten für das Medizinstudium beim heurigen Massen-Aufnahmetest in Wien).

Wegen später Prüfung nach hinten gereiht
Der angehende Mediziner hatte während des ersten Studienabschnittes eine Sommersemester-Prüfung erst beim zweiten Termin im September positiv absolviert. Weil er den ersten Abschnitt nun später (aus seiner Sicht aber trotzdem rechtzeitig) abgeschlossen hatte, wurde er von der Uni bei der Anmeldung zu den Seminaren für Oktober weit nach hinten gereiht und kam nicht auf die Teilnehmerliste, die rund 328 Studenten umfasste. Laut dem Studenten wurde der dadurch massiv im Fortkommen behindert, der Abschluss seines Studiums verzögerte sich.

Seiner Meinung nach hätte ihm die Uni - und Dutzenden weiteren betroffenen Studenten, denen es ähnlich ergangen sein soll - unbedingt einen Platz verschaffen bzw. eine Parallelveranstaltung anbieten müssen. Er klagte vor dem Landesgericht Graz die Republik, die ja für die Uni haftet, und forderte Schadenersatz für den verzögerten Eintritt ins Berufsleben (im OGH-Urteil, das krone.at vorliegt, wird ein Streitwert von 20.100 Euro angegeben).

Doch sowohl das Landesgericht als auch die zweite Instanz, das Oberlandesgericht, wiesen die Klage des Studenten, die bereits 2005 mit finanzieller Hilfe der ÖH eingereicht wurde, ab. Aus dem Uni-Gesetz gehe nicht hervor, dass die Hochschule verpflichtet sei, jedem Parallelveranstaltungen anzubieten. Außerdem habe der Student die Verzögerung selbst eingeleitet, indem er die Prüfung beim ersten Termin im Juni nicht schaffte und zum zweiten nach den Sommerferien antreten musste. Überdies hätte ihm das Versäumen der Lehrveranstaltung insgesamt eine Verzögerung von nur fünf bzw. maximal zehn Wochen eingebracht, sein Studium hätte er also immer noch in der "voraussichtlichen Dauer" von sechs Jahren beendet.

OGH: Gesetz schützt Studenten vor Verzögerungen
Der Oberste Gerichtshof sah das grundlegend anders. Er hob die Urteile der ersten beiden Instanzen auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrungs unter Berücksichtung seiner Einwände an. Der Wiener Richtersenat berief sich in seiner Begründung ausgerechnet auf das Universitätsgesetz, auf das sich auch die steirischen Gerichte stützten. Dieses erlaube den Unis zwar, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an das Bestehen von Prüfungen zu knüpfen. Gleichzeitig verlangt das Gesetz aber wörtlich, dass "bei einer Anmeldung zurückgestellten Studierenden daraus keine Verlängerung der Studienzeit erwächst". 

Damit biete das Gesetz den Studenten ausdrücklich den Schutz, ihre Ausbildung in Mindestzeit beenden zu können. Dieser Schutz schließe auch ein, dass die Uni dafür zu sorgen hat, dass den Studenten kein Vermögensnachteil, wie ihn der Kläger anmelde, entsteht. Es gebe zwar kein subjektives Recht auf einen Platz in einer bestimmten Lehrveranstaltung, doch Hochschulen seien verpflichtet, Verzögerungen zu vermeiden und dann eben Parallelveranstaltungen anzubieten. Dafür seien Ressourcen freizuschaffen.

Die Med-Uni, die in der Klage gegen die Republik als Nebenintervenientin auftrat, entgegnete u.a., dass etwa bei Lehrveranstaltungen, die in der Uni-Klinik abgehalten werden, keine "echten" Parallelveranstaltungen möglich seien, weil schlicht nicht genug Patienten da seien. Der Richtersenat des OGH verwarf den Einwand: Dann müsste die Uni die Parallelveranstaltung eben in der vorlesungsfreien Zeit anbieten, weil dort das Problem der unzureichenden Patientenzahl "wohl kaum besteht".

Die Berechnung der Med-Uni, dass dem Studenten, der sein Studium in Mindestzeit 2010 abschließen hätte können, nur fünf bis zehn Wochen Verzögerung entstanden wären, wies der OGH übrigens zurück. Das Studium dauere auch nicht "sechs Jahre", wie von der Uni behauptet, sondern zwölf Semester, eine kürzere Studiendauer als sechs Jahre sei daher durchaus möglich.

Wann die Neuverhandlung der Causa in Graz beginnt, steht noch nicht fest. Laut Juristen hat der Kläger nun aber relativ gute Chancen, mit seinen Begehren durchzukommen. Der einzige Ausweg für die Unis, um das knappe Studienplatz-Angebot rechtzufertigen,  wären wirtschaftliche Gründe - eine spannende Frage, da ja die Republik beklagt und gleichzeitig Geldgeber der Unis ist.

ÖH bereitet Klagewelle vor
Die ÖH feierte das Urteil am Montag mit einer kämpferischen Aufforderung an die heimischen Studenten. Man rufe jene Studierende, die aufgrund zu geringer Kapazitäten an den Universitäten Studienzeitverzögerungen in Kauf nehmen müssen, zur Klage auf. Im Internet wurde sogleich ein Kontaktformular (siehe Infobox) eingerichtet. "Die Prozesskosten trägt die ÖH-Bundesvertretung", heißt es in einer Aussendung.

"Studienzeitverzögerungen sind einer der Gründe für die Drop-Outs an den Universitäten, viele können sich ein langes Studium schlichtweg nicht leisten", sagte Thomas Wallerberger von der ÖH. Verantwortlich für die katastrophalen Studienbedingungen sei die Unterfinanzierung der Hochschulen. "Versuche der Regierung, den Universitäten die Schuld in die Schuhe zu schieben, sind niederträchtig", meinte auch ÖH-Chefin Sigrid Maurer. "Pröll und Faymann haben nicht nur die moralische Verpflichtung, sondern auch eine gesetzliche, die Unis auszufinanzieren", so Maurer.

Rektorenchef: "Das wäre für die Unis ein Hammer"
Der Vorsitzende der Universitätenkonferenz, Rektorenchef Hans Sünkel, klammert sich indes an das Neuverfahren. Sollten die Universitäten dort aber dazu verpflichtet werden, ihre Ressourcen umzuschichten, um genügend Studienplätze anzubieten, wie es das OGH-Urteil nahelegt, "das wäre für die Unis ein Hammer", sagte Sünkel. "Dies würde ein dramatisches Umdenken an jeder einzelnen Universität bedeuten." Eine solche Umschichtung hätte "weitreichende Konsequenzen". Betroffen wären letztlich auch kleinere Fächer, wo die Studienbedingungen noch deutlich besser seien als in den Massenfächern. 

Befragt, ob die Unis im Fall der Umsetzung des Urteils die Republik klagen würden, um ausreichend Ressourcen für die notwendigen Studienplätze zu erhalten, antwortete Sünkel: "Was bliebe uns anderes übrig?" Noch ist Sünkel allerdings zuversichtlich, schließlich habe der OGH den Ball an die erste Instanz zurückgespielt. "Es ist wohl noch nicht das letzte Wort gesagt", so der Rektorenchef.

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