Um dieses Einsparungsziel zu erreichen, will Kern künftig die Finanzprokuratur - die quasi als Anwalt des Bundes fungiert und den ÖBB als halbstaatliches Unternehmen zur Verfügung steht - stärker in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Rahmenvertrag soll nächste Woche unterzeichnet werden.
"Der Vertrag erlaubt es uns, die Honorare um mehr 20 Prozent zu senken gegenüber dem, was wir bisher für Anwälte ausgegeben haben", erklärte Kern. "Wir haben uns da auf einen sehr attraktiven Satz verstanden." Die Finanzprokuratur soll für die ÖBB ihr wichtigster Rechtspartner werden.
Auch neuer Vertrag mit Anwaltskanzlei
Darüber hinaus gebe es seit Sonntag eine Einigung mit der Wiener Kanzlei Lansky über eine Vertragsänderung, wonach die Honorare ebenfalls um etwa ein Fünftel reduziert werden sollen. Als die Millionenverträge der ÖBB bekannt wurden, war der Fokus vor allem auf diese Kanzlei gerichtet. Das sei falsch gewesen, meint Kern, "weil Lansky war nur ein Bruchteil dieser Geschichte".
Außerdem hätten die ÖBB verglichen mit ATX-Unternehmen bei weitem nicht den höchsten Beratungsaufwand, "wir sind nicht einmal unter den Top 3", so Kern. Grundsätzlich werde ein so großes Unternehmen wie die ÖBB immer Beratungsleistungen und Expertisen zukaufen müssen.
Schwarz-Blau verpasste ÖBB neun Rechtsabteilungen
Für die jetzige Misere macht Kern auch die Bahnreform der schwarz-blauen Regierung im Jahr 2003 verantwortlich. "Wir haben neun Rechtsabteilungen, das ist ein völlig absurder Zustand, der ein Ergebnis der Bahnreform 2003 war." Das Unternehmen sei zerteilt worden, die Reform "ideologisch bedingt" gewesen, so der ÖBB-Chef. "Wir haben 120 Juristen im Konzern, in den Rechtsabteilungen selbst sind es 70." Ziel sei es, die Rechtsabteilungen zu konzentrieren. "Es wird mit Sicherheit nicht bei neun bleiben", wie die neue Struktur aussehen soll, werde aber noch diskutiert.
Sein Ziel sei es, "die totale Transparenz zu schaffen", sagte der ÖBB-Chef. Deshalb werde man dem Aufsichtsrat am Donnerstag den Vorschlag vorlegen, künftig alle Beratungsaufträge aufsichtsratspflichtig zu machen. Ein großer Schritt zu mehr Transparenz seien auch neue Buchungs- und Kontierungsregeln, "damit nicht in anderen Aufwandspositionen Beratungsaufwand versteckt werden kann".
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