Prozess in Salzburg

Zwei Männer wegen versuchten Mordes angeklagt

Salzburg
09.07.2020 13:50

Der Hauptbeschuldigte bekannte sich zu absichtlicher Körperverletzung schuldig. Der zweite Angeklagte bestritt die Übergabe der Tatwaffe. Es soll reichlich Alkohol im Spiel gewesen sein.

Mit einer Messerstecherei vor einem Lokal in der Stadt Salzburg am 15. Dezember 2019 hat sich am Donnerstag ein Schwurgericht in Salzburg befasst. Zwei Männer, 26 und 24 Jahre alt, wurde versuchter Mord vorgeworfen. Der Ältere soll im Streit einem Kontrahenten mit einem Messer in den Bauch und einem zweiten Teenager in den Rücken gestochen haben. Der Jüngere soll ihm die Waffe gegeben haben.

Der Bluttat vor dem Altstadtlokal in der Griesgasse gegen 3.00 Uhr war eine Stichelei unter alkoholisierten Nachtschwärmern vorausgegangen. Nachdem der erstangeklagte 26-jährige, mehrmals vorbestrafte Österreicher einem Burschen aus dem Flachgau einen Faustschlag verpasste, „folgte ein Raufhandel“, erklärte der Staatsanwalt. Zunächst habe sich die Situation auch wieder beruhigt. Doch dann habe der 24-jährige Syrer provokant mit einem Butterflymesser herumhantiert.

Täter stach Opfer in den Oberbauch
Die Situation eskalierte. Der 26-Jährige sei zu dem 24-Jährigen gegangen, und der Jüngere habe ihm das Messer nach kurzem Zögern überlassen. Schließlich habe der Ältere, gegen den ein Waffenverbot galt, einem Burschen vor dem Lokal in den Oberbauch gestochen, wobei die Bauchhöhle geöffnet wurde, schilderte der Staatsanwalt. Es folgten offenbar erneut Attacken zwischen den Kontrahenten. Dabei habe der 26-Jährige einem weiteren Burschen aus dem Flachgau in den Rücken gestochen.

Wäre der Stichkanal nur geringfügig anders verlaufen, hätte bei dem ersten Opfer eine lebensbedrohliche Bauchhöhlenentzündung und bei dem zweiten Opfer eine lebensbedrohliche Blutung eintreten können. Für ihn sei es nicht verständlich, warum der 24-Jährige, der die vorgeworfene Beteiligung zum Mordversuch bestreitet, „nicht versucht hat, das Messer zurückzubekommen“, sagte der Staatsanwalt. Er untermauerte die Anklage mit Videoaufzeichnungen über das Geschehen aus einer Überwachungskamera und aufgrund von Zeugenaussagen.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten konnten allerdings keinen versuchten Mord erkennen. „Aus meiner Sicht kommt eine absichtlich schwere Körperverletzung zu tragen“, sagte Rechtsanwalt Kurt Jelinek, der den 26-Jährigen vertritt. Der Angeklagte habe dem Syrer das Messer wegnehmen wollen, dann sei die Situation aber eskaliert. Wenn sein Mandant den Mann töten habe wollen, „hätte er zwei, drei Mal zugestochen, nicht nur ein Mal“, meinte Jelinek. „Er hatte die Absicht, ihn zu verletzen, aber nicht, ihn zu töten.“

Zitat Icon

Aus meiner Sicht kommt eine absichtlich schwere Körperverletzung zu tragen

Rechtsanwalt Kurt Jelinek

Es war viel Alkohol im Spiel
Der 26-Jährige beteuerte bei der Befragung durch die vorsitzende Richterin Martina Pfarrkirchner, er habe sich von den vorherigen Beschimpfungen provoziert gefühlt und dann „leider zugestochen“, als er attackiert worden sei. Als er zuvor gesehen habe, dass sein 24-jähriger Freund ein Messer in der Hand hielt, „sagte ich, gib mir das Messer, ich schmeiß es weg. Damit wir keinen Blödsinn machen, wir sind betrunken“. Dass er zugestochen habe, sei ein Fehler gewesen, bedauerte der Erstangeklagte. Mit einem der beiden Opfer sei er eigentlich befreundet gewesen. Eine Rolle habe der Alkohol gespielt. Er habe an jenem Abend mit dem Syrer viel getrunken, „zwei Flaschen Wodka Bull“.

Der Verteidiger des bisher unbescholtenen Syrers, Rechtsanwalt Leopold Hirsch, erklärte, dass der Österreicher dem Syrer das Messer weggenommen habe. „Er wurde dabei auch geschnitten.“ Ein „Unterlassen des Wiedererlangens des Messers“ könne dem 24-Jährigen nicht als Beitrag zum Mordversuch angelastet werden.

Der Prozess wird morgen, Freitag, fortgesetzt. Detail am Rande: Gegen die beiden Flachgauer ist ein Verfahren wegen Raufhandels beim Bezirksgericht anhängig.

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