Gelder abgezweigt

Ex-Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Salzburg
02.07.2020 16:35

Am Landesgericht Salzburg ist am Donnerstag ein ehemaliger Polizist wegen Amtsmissbrauchs zu sechs Monaten bedingter Haft und 4.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 42-Jährige soll zwischen April 2017 und Juni 2018 in mindestens 250 Fällen Gelder, die er aus Organstrafmandaten kassierte, nur zu einem Teil abgeliefert und den Rest für sich behalten haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Konkret soll der inzwischen nicht mehr bei der Exekutive tätige Mann nach Geschwindigkeitsmessungen ausgestellte Strafzettel manipuliert haben, indem er auf den Durchschlägen für die interne Abrechnung geringere Beträge einsetzte. Die Differenz zum Originalpapier, das die Autolenker bekamen, behielt er für sich. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Gesamtschaden in der Höhe von 5.350 Euro aus.

Der Angeklagte zeigte sich heute vor dem Schöffengericht voll geständig. „Ich kann es mir nicht erklären, warum ich mich falsch verhalten habe. Ich habe mich da hineinmanövriert und bin nicht mehr herausgekommen“, sagte der Familienvater und sprach aus einer Kombination aus falschem Stolz und Verzweiflung. Weitere Angaben wollte er zu den Vorwürfen nicht machen. Im März hatte sein Verteidiger Leopold Hirsch in Medienberichten aber von einem finanziellen Engpass wegen eines Hausbau-Projektes als Motiv gesprochen.

Der Ex-Polizist, der auf einer Dienststelle im Flachgau seinen Dienst versah, sagte am Donnerstag vor Gericht, dass er einen Beruf verloren habe, auf den er immer sehr stolz gewesen sei und noch immer von Scham und Schuldgefühlen geplagt werde. Er habe seine Aufgaben als Polizist immer gewissenhaft erfüllt und die Strafen immer auch wegen tatsächlicher Übertretungen kassiert. Den Schaden habe er mittlerweile zur Gänze gutgemacht.

Der Staatsanwalt erinnerte in seinem Schlussplädoyer daran, dass trotz des glaubhaften reumütigen Geständnisses gerade bei Polizisten der Generalprävention, also der allgemeinen Abschreckung möglicher weiterer Täter durch das Strafmaß, eine wichtig Rolle zukomme. Verteidiger Hirsch führte hingegen eine ganze Reihe von Milderungsgründen ins Treffen.

Wie Richterin Martina Pfarrkirchner nach dem Urteil sagte, hätte sich das Strafmaß zwischen sechs Monate und fünf Jahren bewegt. Mildernd hätten sich die Schadensgutmachung, die Unbescholtenheit des Angeklagten, der Verlust des Ansehens und die lange Verfahrensdauer ausgewirkt, erschwerend der lange Tatzeitraum und die hohe Zahl an Fällen. „Gerade von Polizisten erwartet man sich rechtmäßiges Verhalten“, sagte sie. Der Schöffensenat hielt letztlich eine Strafe von zehn Monaten als angemessen, wobei ein Teil als Geldstrafe ausgesprochen wurde. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt legte hingegen Berufung ein. Ihm ist die Strafe zu gering.

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