Preisänderungen bei Buchungen für Pauschalreisen dürfen nachträglich nur durchgeführt werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. So muss eine Preisänderungsklausel vertraglich vereinbart sein, die nicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen vorsieht, sowie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält.
Obwohl diese Voraussetzungen nicht erfülltwaren, hat ein Reiseveranstalter, nämlich Bentour International,bei einer bereits gebuchten Reise im Nachhinein einen Kerosinzuschlagverrechnet. Die Arbeiterkammer bringt deshalb eine Klage gegenBentour International ein. Konsumenten, denen nach der Buchungein Kerosinzuschlag verrechnet wurde, können diesen zurückfordern.
AK intervenierte vergeblich Eine Familie hatte im Jänner des Jahres einePauschalreise in die Türkei gebucht. Mitte Juni trudelteein Schreiben des Reisebüros ins Haus, dass sich der Reisepreisaufgrund der Verteuerung der Treibstoffkosten erhöhen würde.Eine Intervention der Arbeiterkammer, bei der diese auf die gesetzeswidrigeVorgangsweise hingewiesen hatte, blieb erfolglos.
Konkrete Bestimmungen Allgemein gilt, dass Preisänderungen nach Buchung,in der Regel handelt es sich um Preiserhöhungen, nur unterbestimmten Voraussetzungen zulässig sind. So muss eine Preisänderungsklauselvertraglich vereinbart sein, die bei Vorliegen der Voraussetzungennicht nur Preiserhöhungen, sondern auch Preissenkungen vorsieht,sowie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält.
Weiters kann es zu Preisänderungen nur beiÄnderungen der Beförderungskosten (wie der Treibstoffkosten),der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Landegebühren,Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechendeGebühren auf Flughäfen), oder der relevanten Wechselkursekommen. Aus anderen Gründen sind Preisänderungen beiPauschalreisen nicht möglich.
Vorformulierung nicht ausreichend Preisänderungen innerhalb zweier Monate nachVertragsabschluss sind darüber hinaus nur dann zulässig,wenn sie zwischen Reiseveranstalter und Kunden im einzelnen ausgehandeltwurden. Eine vorformulierte Klausel auf der Buchungsbestätigungist dafür nicht ausreichend. Preisänderungen innerhalbder letzten zwanzig Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin sindüberhaupt unzulässig.
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