Dem Kläger sei durch eine "rechtswidrige und schuldhafte Unterlassung der Aufsichtspflicht" der FMA ein Schaden entstanden, heißt es in der Klage, in der sich die Anwälte großteils auf das Dossier des Gerichtsgutachters Fritz Kleiner berufen. Die BWA habe gewusst, dass der in U-Haft sitzende AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach die Genussscheinkurse bis zum Jahr 2000 selbst berechnet habe. "Der Kurs war für die BWA nicht nachvollziehbar, sie hat aber nichts unternommen", wirft Wirrer der Behörde vor. Auer-Welsbach hatte stets alle Anschuldigungen vehement zurückgewiesen.
Außerdem, so die Anwälte, habe die Aufsicht tatenlos zugesehen, wie Auer-Welsbach aus dem privaten Verkauf von Genussscheinen ein Sondervermögen geschaffen habe, das nicht im Jahresabschluss der AvW Invest AG zum 31.12.1999 aufgeschienen sei.
Zu lange gewartet
Ein weiterer Vorwurf bezieht sich auf den Wertpapierhandel der AvW zwischen Mai 2004 und Dezember 2005, für den die Kärntner Firma laut einem Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom April 2010 eine Bankkonzession benötigt hätte. "Die FMA wartete .... über ein Jahr zu, um gerichtliche Schritte gegen die AvW Invest zu einzuleiten und wartete weitere 5 Monate, um der AvW Invest AG den Handel mit Wertpapieren vorläufig zu untersagen", monieren die Anwälte in der Klage.
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