Sie waren zwei Jahre lang ein Paar, die Angeklagte und das Opfer. Sie erst 17, er bereits 30, als es endete. Der Mann war nämlich Vater eines Kindes und kam wieder mit der Kindesmutter zusammen. Das wollte die liebeskranke Jugendliche nicht akzeptieren und griff daraufhin zur Waffe: Laut Anklage schlug sie am 23. September 2019 in Salzburg-Liefering ihrem Ex einen Hammer auf den Hinterkopf. Danach, so der Vorwurf, wollte sie ihn noch mit einem Messer stechen. Diesen Angriff konnte das offenbar benommene Opfer abwehren. Die Polizei war nicht vor Ort – sie wurde auch nicht angerufen.
Die Anklage lautet auf zweifachen Mordversuch
Anders als beim nächsten Vorfall, am 21. Oktober, also fast einen Monat später: Die junge Frau lauerte laut Anklage in einem Gebüsch vor dem Wohnhaus ihres Ex-Freundes in Salzburg-Liefering. In der Hand hielt sie ein 20-Zentimeter-Küchenmesser. Dies sah das Opfer und rief aus Angst vor einem Angriff die Polizei. Daraufhin folgte die Festnahme - seither weilt die junge Österreicherin, die eine Lehre machte, in der Justizanstalt Puch. „Für den 13. und 15. Juli ist der Prozess anberaumt“, informiert Peter Egger, Sprecher des Salzburger Landesgerichtes.
Meine Mandantin wollte ihren Ex-Freund nicht töten, sie wollte ihm nur Druck machen, damit er wieder zu ihr zurückkehrt. Er war auch ihre erste große Liebe.
Leopold Hirsch
Acht Geschworene werden entscheiden müssen, ob die Angeklagte ihren Ex töten wollte. Das verneint Verteidiger Leopold Hirsch: „Ein Tötungsvorsatz wird bestritten. Das Opfer war ihre erste Liebe. Sie hatte das Gefühl, von ihm ausgenutzt zu werden. Deshalb wollte sie nur Druck auf ihn ausüben, damit er wieder zu ihr zurückkehrt.“
17-Jährige war zur Tatzeit zurechnungsfähig
Der Salzburger Strafrechtler spricht auch von einer „Dreiecksbeziehung“ unter der seine Mandantin gelitten hatte. Das Motiv dürfte jedenfalls mit der Trennung zusammenhängen. Die Angeklagte war zudem zurechnungsfähig, bescheinigte eine Sachverständige. Aufgrund ihres jugendlichen Alters gilt im Falle einer Verurteilung eine geringere Strafdrohung: bis zu 15 Jahre Haft.
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