Die Vorwürfe gegen Grasser waren in zwei anonymen Anzeigen erhoben worden und hatten seit den Jahren 2007 bzw. 2009 die Anklagebehörde beschäftigt. Die Anschuldigungen bezogen sich auf Vorgänge rund um die MIP sowie die Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL), die mittlerweile in Atrium European Real Estate Limited umbenannt wurde.
"Keine Ermittlungsansätze"
"Die Anzeigen haben keine wirklichen Ermittlungsansätze geboten. Es konnten letztlich keine Umstände ermittelt werden, die die pauschal erhobenen Verdachtsmomente erhärtet hätten", stellte Thomas Vecsey, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, fest.
Zugleich betonte Vecsey, die Einstellung in diesem Teilbereich habe weder Einfluss auf die noch anhängigen Ermittlungen in der Causa Meinl, die sich unter anderem gegen Julius Meinl V. selbst richten, noch auf die Ermittlungen zum Themenkomplex Constantia (Immofinanz/Buwog), wo Grasser als Beschuldigter geführt wird.
Grasser froh über Verfahrenseinstellung
In einer ersten Stellungnahme, die Grasser über seinen Anwalt Manfred Ainedter verbreiten ließ, zeigt sich der Ex-Finanzminister erfreut über die Verfahrenseinstellung in der Causa Meinl. "Er ist froh, dass nun zumindest in diesem Punkt Klarheit herrscht, dass ihm kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen ist und somit die mediale Verfolgungsjagd ein Ende hat", so Ainedter.
Der Anwalt appellierte an die Justiz, nun die noch anhängigen Verfahren gegen seinen Mandanten "beschleunigt fortzuführen". Grasser sei "zur Einvernahme hinsichtlich der noch anhängigen Themenkomplexe und jeglicher Aufklärung bereit", um endlich die Haltlosigkeit sämtlicher gegen ihn gerichteter Vorwürfe nachweisen zu können. Zur Causa Meinl war Grasser am 14. Jänner 2010 vom Staatsanwalt befragt worden.
Anwalt: "Ministerin hat offensichtlich wenig Informationen"
Abschließend äußerte Ainedter sein Bedauern darüber, "dass die Justizministerin offensichtlich zu wenig Informationen über den konkreten Verfahrensstand hat". Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte Anfang August erklärt, die Einvernahme Grassers zur Buwog-Affäre stünde "kurz bevor". "Es gibt noch immer keinen Termin", hielt Ainedter dem entgegen. In der Causa Buwog hat die Staatsanwaltschaft den Ex-Finanzminister bisher nicht persönlich befragt.
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