Defekter Router

D: Gericht verbietet 5.756 € Internet-Gebührenhorror

Web
13.08.2010 11:21
Ein Gericht im deutschen Bonn hat Horrorgebühren des Internetanbieters Deutsche Telekom nun in einem Urteil einen Riegel vorgeschoben: Die Firma hatte einer jungen Kundin im Verlauf von fünf Monaten ganze 5.756,19 Euro für die Internetnutzung in Rechnung gestellt und einen Teil des Geldes sogar von ihrem Konto abgebucht - ohne sie auf die Summe hinzuweisen. Dabei nahm die Rechnung nur deshalb so absurde Höhen an, weil der Router der Betroffenen kaputt war.

Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hoben Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren, so das Urteil der 7. Zivilkammer des Bonner Landgerichts.

Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5.756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht.

Von 40 auf über 1.000 Euro pro Monat
Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet hatte und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1.000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.

Ohne nachzufragen fleißig weiter kassiert
Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter kassiert. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht - und wurde verurteilt, die Kosten in der Gesamthöhe von rund 5.300 Euro an Kundin zurückzuerstatten.

Kundin hätte früher reagieren müssen
Allerdings sah das Bonner Gericht bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens. Von der Gesamtsumme muss sie 460 Euro selbst tragen. Darin enthalten sind die tatsächlich angefallenen Telefonkosten sowie monatlich 50 Euro für eine Internet-Flatrate. Das Urteil ist rechtskräftig.

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