Klagenfurt

Zehn Jahre Haft für Überfall in Einfamilienhaus

Kärnten
29.04.2020 13:49

Wegen schweren Raubes sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zwei Rumänen (30 und 23 Jahre alt) nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe von je zehn Jahren verurteilt worden. 

Der Schöffensenat sprach sie des Überfalls auf einen 65-jährigen Kärntner und eine rumänische Pflegerin in der Gemeinde Köttmannsdorf schuldig. Ein Möbeltresor mit 50.000 Euro wurde gestohlen. Laut Staatsanwalt Christian Pirker waren die beiden Angeklagten am 10. Juli 2019 über den Keller in das landwirtschaftliche Anwesen in Wurdach bei Köttmannsdorf eingestiegen und hatten den 65 Jahre alten Hauseigentümer geschlagen, getreten und gefesselt und anschließend den Möbeltresor mitgenommen.

Mann erlitt Hämatome
Der Mann erlitt Hämatome und einen Bruch der linken Augenhöhle sowie laut Gutachter auch eine posttraumatische Belastungsstörung. Zuerst hatten die Männer die rumänische 24-Stunden-Betreuerin gefesselt und mit einem Klebeband geknebelt. Die Mutter des 65-Jährigen befand sich ebenfalls im Haus und schlief.Die beiden bisher unbescholtenen Männer bekannten sich schuldig. Sie haben sich bereichern wollen, erklärte der Verteidiger, doch sie hätten nie die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen. Und sie seien zu dritt gewesen. Auf diesen ominösen Dritten schoben sie auch die Hauptschuld.

Durch verlorenes Telefon kamen Polizisten den beiden auf die Schliche
Die beiden Männer waren aufgrund eines am Tatort verlorenen Mobiltelefons und auf Basis von Fingerabdrücken und DNA-Spuren identifiziert worden. Der Verteidiger verwies auf die Unbescholtenheit seiner Mandanten und bat um die Chance einer Resozialisierung. „Wie sind Sie auf das Haus gekommen?“ fragte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi. Er habe den Tipp von dem Dritten im Bunde, einem ehemaligen Arbeitskollegen, den er aus Belgien kenne, erhalten, antwortete der 30-jährige Erstangeklagte. Dieser wiederum habe von einem Freund, „der dort oder in der Nähe gearbeitet hat“, erfahren, dass es in dem Haus Geld und Wertgegenstände gebe.

Beide Angeklagten bestritten, den 65-Jährigen geschlagen zu haben
Das sei der dritte Mann gewesen. Von der Beute hätten sie nichts bekommen, vom Komplizen wollen sie seither nichts mehr gehört oder gesehen haben.Das Isolierband, mit dem die Pflegerin gefesselt und geknebelt wurde, hätten sie im Haus gefunden, erzählte der 23-Jährige. Es habe keinen Tatplan gegeben, alles sei spontan gewesen. Der Dritte habe sie direkt in den ersten Stock geführt, er habe dann nach dessen Anweisung den Tresor hinuntergetragen.

Die Verletzungen des Opfers, die laut Gutachter aus medizinischer Sicht als schwer zu beurteilen und zum Teil auf Niederdrücken und Schläge zurückzuführen seien, wollen beide nicht gesehen haben.Der Staatsanwalt bezweifelte die Spontanität der Tat. Die Täter hätten über Gegebenheiten und die Raumaufteilung genau Bescheid gewusst, das zeige das gezielte Vorgehen. „Sie wussten, wo sich der Tresor befand und haben nicht nach weiteren Wertgegenständen gesucht.“ Auch verwies Pirker auf Widersprüche in den Detailschilderungen der beiden Angeklagten.Der Überfallene erzählte im Zeugenstand, alles sei in Stille und im Halbdunkel abgelaufen, er habe nur Umrisse gesehen. Seiner Einschätzung nach hätten es auch drei Täter gewesen sein können.

Über den Möbeltresor habe außer ihm nur die Pflegerin Bescheid gewusst
Die Tat sei aufgrund eines ausgeklügelten Tatplans durchgeführt worden, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats in der Urteilsbegründung. „Ihre Tat ist heimtückisch, Sie haben schlafende Opfer zu dritt überfallen. Und was Sie uns heute hier präsentiert haben, ist weit entfernt von einem reumütigen, umfassenden Geständnis. Sie waren auch nicht bereit, Hintermänner zu nennen. Sie waren an der Wahrheitsfindung nicht beteiligt, sondern haben nur zugegeben, was ohnehin schon bewiesen ist“, erklärte Kugi. Das Urteil solle auch ein Signal sein, dass für eine solche Tat mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen sei, sagte der Richter weiter. Nur aufgrund der bisherigen Unbescholtenheit sei es bei lediglich zehn Jahren geblieben.

Laut Akteninhalt soll der Tipp von einer rumänischen Pflegerin gekommen sein. Auch das soll eine Warnung an andere sein, sagte Kugi.Der Zweitangeklagte akzeptierte das Urteil, der Erstangeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

 Kärntner Krone
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