"Ich hab bis 21 Uhr gelesen. Auf einmal hat mich eine Stimme rausgerissen aus dem Buch. Sie hat gesagt, das Spiel beginnt jetzt. Dann war Sendepause", gab der Mann zu Protokoll. Er sei in die Küche gegangen, habe sich bis auf die Unterhose ausgezogen, zwei Messer ergriffen und an der fremden Tür geklopft. Als sich diese öffnete, ging der Mann wortlos auf den Pensionisten los, der gerade noch "Was ist los?" sagen konnte, ehe ihn mehrere Stiche trafen. Zwei drangen in die Lunge ein, der 72-Jährige verblutete.
"Was wollten Sie denn noch?" - "Weitermachen"
Seine 65 Jahre alte Ehefrau wollte dem tödlich Verletzten helfen, worauf sie ebenfalls attackiert wurde. Ihr gelang es, ins Stiegenhaus zu flüchten. Mit mehreren Stichwunden im Nacken und Rücken lief sie einen Stock tiefer. Der Hausbesorger, der ihre Schreie hörte, ließ sie in seine Wohnung, ehe sie der fast unbekleidete Täter eingeholt hatte. "Was wollten Sie denn noch?", erkundigte sich nun Richter Ulrich Nachtlberger nach dem Grund, weshalb der 42-Jährige versucht hatte, sich auch Zutritt in diese Wohnung zu verschaffen. "Ja weitermachen", erwiderte dieser.
Beim Eintreffen der Polizei ließ sich der psychisch Kranke widerstandslos festnehmen. Seit seinem 18. Lebensjahr ist seiner Familie seine Erkrankung - eine ausgeprägte paranoide Schizophrenie - bekannt. Einmal sprang er etwa auf offener Straße nackt in eine Auslagenscheibe. Der Mann wurde mehrfach stationär behandelt, zuletzt im März 2009, nachdem sich seine Lebensgefährtin, eine Sozialarbeiterin, von ihm getrennt hatte. Sobald er aus dem Spital entlassen wurde, setzte er jedoch die ihm verschriebenen Medikamente ab.
Stattdessen spielte er in einer Punkrock-Band, die es immerhin in die Hörer-Charts des Jugendsenders FM4 und ins Finale des "Austrian Band Contests" schaffte. Den Bandkollegen fiel zwar auf, dass sich ihr Bassist für Jesus hielt und gern darüber sinnierte, dass er die Welt retten müsse, aber offenbar hielten ihn seine Freunde für nicht gefährlich. Dabei ist laut der Gerichtspsychiaterin damit zu rechnen, dass der zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähige Musiker, ohne entsprechende Therapie neuerlich Straftaten mit schwerwiegenden Folgen begehen wird. Folglich leisteten die Geschworenen dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft einstimmig Folge.
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