Tiroler verurteilt

28-Jähriger hat sich jahrelang an Buben vergangen

Österreich
09.08.2010 12:07
Ein 28-jähriger Tiroler ist am Montag wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll sich seit 2005 an Buben im Alter von fünf bis zwölf Jahren in Einkaufszentren und auf Spielplätzen vergangen haben. Der 28-Jährige gab vor Gericht die Übergriffe zu, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Aufgeflogen war der Mann im November 2009, als er ein Kind im Innsbrucker Sillpark in die WC-Anlage gelockt hatte und eine Zeugin ihn dabei beobachtete. Zum Teil habe der Mann versucht, die Buben durch "Doktorspiele" zu locken, hieß es in der Anklageschrift. Einige Male sei es beim Versuch geblieben, weil sich die Kinder weigerten oder der Verdächtige ertappt wurde. Zudem habe der 28-Jährige über mehrere Jahre sexuelle Handlungen an den Unmündigen durchgeführt.

Neben den bekannten Opfern gebe es laut Anklage "eine zahlenmäßig nicht mehr näher bestimmbare Anzahl" kleiner Buben, die von den Übergriffen ebenfalls betroffen sein sollen.

Als 13-Jähriger selbst missbraucht worden
Nach seiner Verhaftung im vergangenen Jahr gab der damals 27-Jährige an, vor dem Zwischenfall in dem Einkaufszentrum noch einen anderen Buben in die Toilette gelockt zu haben. Bei seiner Einvernahme zeigte sich der mutmaßliche Täter dazu "umfangreich geständig". Er gab an, seit rund drei Jahren in unterschiedlichen Innsbrucker Supermärkten und Schwimmbädern sexuelle Handlungen an mehreren Kindern vorgenommen zu haben.

Im Zuge der Verhandlung schilderte der Angeklagte erstmals, dass ihm als 13-Jähriger Ähnliches passiert sei. Er sei von einem Mann sexuell missbraucht worden, habe dies aber über Jahre verdrängt. Erst vor dem Schöffensenat gab er den Vorfall an. Er hätte schon viel früher eine Therapie machen wollen, habe sich aber geschämt und nicht gewusst, an wen er sich wenden solle. Jetzt wolle er sich so schnell wie möglich helfen lassen und von dem "Zeug" wegkommen. Er wolle "sein Leben in den Griff bekommen", sagte der Beschuldigte bei seiner Vernehmung. Bei den Opfern und deren Eltern wolle er sich entschuldigen, sofern das möglich sei.

Gutachten: Jugenderlebnisse hatten keinen Einfluss
Die psychiatrische Sachverständige führte in ihrem Gutachten an, dass der Mann weder eine Persönlichkeitsstörung habe noch an einer psychischen oder affektiven Störung leide. Bei allen Übergriffen sei der Tiroler zurechnungsfähig gewesen, sagte Karin Kramer-Reinstadler. Laut ihr habe auch der Vorfall in der Jugend des Beschuldigten keinen Einfluss auf seine späteren Übergriffe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Tiroler erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Erika Wander gab keine Erklärung ab.

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