Der Teilabschnitt des 380-kV-Ringschlusses war bereits von der Oberösterreichischen und von der Salzburger Landesregierung (erste Instanz) als auch vom Umweltsenat (zweite Instanz) genehmigt worden. Die Anrainergemeinden Berndorf, Seeham, Obertrum und Seekirchen sowie einige Anrainer aus Oberösterreich, die eine teilweise Verkabelung wollten, hatten dagegen berufen und sind nun gescheitert.
Keine Gesundheitsgefährdung
Das Höchstgericht schloss sich der Ansicht des Sachverständigen an, der eine Gesundheitsgefährdung durch das Projekt ausgeschlossen hatte. Und auch den zweiten großen Einwand der Gegner, eine Freileitung entspreche nicht mehr dem Stand der Technik und sei zumindest teilweise durch ein Erdkabel zu ersetzen, schloss sich der VwGH nicht an. "Stand der Technik" bedeute, dass die Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen sei, und dies sei gerade bei Freileitungen der Fall, während es für die Erdverkabelung noch keine Erfahrungswerte gebe.
Mit dem Bau des ersten Abschnittes wurde auf Salzburger Seite bereits im vergangenen Sommer begonnen. Die 46 Kilometer lange Leitung wird den Rückbau von 64 Kilometern 220- und 110-kV-Leitungen ermöglichen. Das Investitionsvolumen beträgt 96 Millionen Euro. Dieser Teil der Leitung soll bereits im Frühjahr 2011 in Betrieb gehen.
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