Urnengang 2017

Wahlkampfkosten zu hoch: 372.000 € Strafe für FPÖ

Nachrichten
16.04.2020 11:52

Die FPÖ soll für die massive Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze im Jahr 2017 eine Geldbuße von 372.000 bezahlen. Diese Entscheidung hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Donnerstagvormittag im Kanzleramt veröffentlicht. Noch nicht zu beurteilen hatte der dreiköpfige Senat unter dem Vorsitz des früheren Richters am Verwaltungsgerichtshof, Gunther Gruber, den Nationalratswahlkampf im Vorjahr.

Die Wahlkampfkostengrenze deckelt die Ausgaben der Parteien in den letzten 82 Tagen vor dem Urnengang. Die FPÖ hat 2017 anstatt der maximal zulässigen sieben Millionen Euro 10,7 Millionen Euro ausgegeben. Mit dem Bußgeld von 372.000 Euro hat der Senat die maximal zulässige Höchststrafe von rund 569.000 Euro zu rund 65 Prozent ausgeschöpft. Die FPÖ hat nun vier Wochen Zeit, dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

ÖVP musste 800.000 Euro zahlen
In etwas höherem Rahmen - wenn auch in gänzlich anderer Größenordnung - bewegten sich die gegen ÖVP und SPÖ verhängten Bußgelder: Die Volkspartei hatte im ersten Wahlkampf unter Sebastian Kurz mit 13,5 Millionen Euro fast doppelt so viel ausgegeben wie erlaubt und dafür 800.000 Euro bezahlt (maximal wäre eine Million Euro möglich gewesen).

Die SPÖ hatte die Kostengrenze um 383.000 Euro überschritten, wofür der Senat im März eine Strafe von 30.000 Euro verhängte (maximal wären 38.000 Euro möglich gewesen). Ein möglicher Hintergrund für den Unterschied: SPÖ und ÖVP hatten schon 2013 gegen die Wahlkampfkostengrenze verstoßen, für die FPÖ war es 2017 das erste Mal. Explizit angeführt wird dies im Bescheid allerdings nicht.

Noch nicht entschieden wurde über die vom Rechnungshof an den Senat herangetragene Frage, ob die Finanzierung des Facebook-Accounts von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache durch den FPÖ-Parlamentsklub zulässig war. Hier geht der Rechnungshof von einer unzulässigen Parteispende des blauen Parlamentsklubs an die FPÖ aus, da diese vom Werbewert des reichweitenstarken Facebook-Auftritt ihres damaligen Obmanns profitiert habe.

Gutachten zum Wahlkampf 2019 wird im Juni veröffentlicht 
Ein erstmals eingeholtes Gutachten zur Frage, ob die Parteien die Kostengrenze im Vorjahr eingehalten haben, veröffentlicht der Senat im Juni. Eigentlich hätte es schon früher vorliegen sollen, die Frist wurde aber (wie andere Fristen in Verwaltungsverfahren auch) wegen der Corona-Pandemie verlängert.

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