"Jeder Arbeitsrechtler würde bei den Verhaltensregeln, die die Firma Schlecker für ihre Mitarbeiter aufstellte, entsetzt aufjaulen!" – Das sagte Richterin Verena Offer beim Prozess am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht gegen eine Bezirksleiterin dieser Firma.
Beschuldigt wegen Freiheitsentziehung einer Mitarbeiterin, wurde die Angeklagte auch wegen gefährlicher Drohung verurteilt. Weil es die Richterin als erwiesen ansah, dass die Frau der Angestellten nicht nur den Ausgang blockiert hatte, sondern dass ihr die Deutsche auch gedeutet habe: "Erst unterschreiben Sie die einvernehmliche Vertragsauflösung, dann dürfen Sie gehen!"
Die Angestellte hatte ein Cola getrunken und erst tags darauf bezahlt. Und sie hatte vor dem Geschäft geraucht. Danach sollte sie wegen dieser "Todsünden" gehen. Für das Trennungsgespräch hatte die Vorgesetzte "Verstärkung" geholt - in Form einer zweiten Bezirksleiterin. Diese blockierte laut Anklage die Türe und drohte, gleichzeitig sagte sie: "Ich bin die Betriebsrätin!" Dazu die Richterin: "Das hat einen furchtbaren Beigeschmack!"
Das nicht rechtskräftige Urteil: 9.600 Euro bedingte Geldstrafe.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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