"Frei" nach 13 Tagen

Lindsay Lohan – vom Gefängnis in die Entzugsklinik

Adabei
02.08.2010 14:36
Nach nur 13 Tagen Haft ist US-Schauspielerin Lindsay Lohan aus dem Gefängnis entlassen und direkt in eine Entzugsklinik gebracht worden. Die zahlreich vor dem Frauengefängnis Lynwood versammelte Presse hat ihren "Umzug" offenbar verpasst - Polizeisprecher Steve Whitmore (Bild) teilte den anwesenden Fotografen, die stundenlang vor der Anstalt ausgeharrt hatten, um ein Foto des prominenten Häftlings zu ergattern, mit, dass die 24-Jährige bereits entlassen sei.

"Ladys und Gentlemen, Lindsay Lohan wurde heute früh um 1.35 Uhr aus der Haft entlassen", sagte Whitmore vor der Strafanstalt im kalifornischen Lynwood. Frei bewegen darf sich Lohan aber (noch) nicht, denn ein Teil ihrer Strafe ist der Aufenthalt in einer Entzugsklinik, in der sie endgültig von Alkohol und Tabletten loskommen soll. Und so wurde Lohan direkt nach ihrer Entlassung in das UCLA Medical Center verlegt, wo sie 90 Tage lang bleiben soll. Bricht sie den Entzug vorzeitig ab, muss sie wieder ins Gefängnis.

Bereits vor einigen Tagen hatten Lohans Anwälte einen Antrag auf Verlegung in eine Entzugsklinik gestellt. Bisher zum Wochenende war der Antrag von der zuständigen Richterin Marsha Revel abgelehnt worden - trotz des Gutachtens einer Psychiaterin, welches der 24-Jährigen einen schlechten Zustand bescheinigte. Am Sonntag entschied Revel dann: Lohan kommt frei, unter der Bedingung, sich sofort in eine Entzugsklinik zu begeben.

Vorzeitige Entlassund war bereits im Vorfeld klar
Nach ihren Alkohol- und Drogeneskapaden war Lohan Anfang Juli zu 90 Tagen Haft im kalifornischen Gefängnis Lynwood und zu einem 90-tägigen Entzugsprogramm verurteilt worden. Dass sie nicht die ganzen drei Monate im Gefängnis würde absitzen müssen, war bereits im Vorfeld klar. Kaliforniens Gefängnisse sind heillos überfüllt, vor allem bei guter Führung kommen deshalb zahlreiche (prominente) Insassen, die wegen minderschwerer Delikte "sitzen", nach der Verbüßung von etwa einem Viertel der Strafe vorzeitig frei.

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(Bild: kmm)



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