Der Beschuldigte und vier seiner gleichaltrigen Freunde hatten den Golfwagen entwendet und waren ohne Scheinwerferlicht auf der Anlage umhergefahren. Auf einer Böschung mit rund 70 Prozent Gefälle verlor der Jugendliche die Kontrolle über das Fahrzeug. Der Golfwagen kam ins Trudeln und überschlug sich. Dabei wurde der 15-Jährige getötet.
"Bubenstreich" mit fatalen Folgen
"Es tut mir sehr leid", war der einzige Satz, den der Lehrling vor der Richterin Michaela Sanin loswurde. Verteidiger Hans Gradischnig ortete bei den Betreibern der Golfanlage eine Mitschuld, da sie es verabsäumt hätten, den Wagen ordnungsgemäß abzusperren und den Schlüssel im Fahrzeug stecken ließen. Dies habe die Jugendlichen zu diesem "Bubenstreich" mit fatalen Folgen verleitet. Die "schicksalhafte Verkettung unglücklicher Umstände" wäre laut Gradischnig zu verhindern gewesen.
Richterin Sanin folgte der Meinung des Verteidigers und anerkannte "die tragische Verkettung von Umständen" als Milderungsgrund. Der 15-Jährige und seine Familie nahmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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