Besser für Kinder?

Volksanwältin will Zwangsberatung bei Scheidung

Österreich
25.07.2010 11:23
Angesichts einer steigenden Anzahl von Beschwerden bezüglich Obsorge der Kinder und finanziellem Unterhalt nach Scheidungen schlägt Volksanwältin Gertrude Brinek die Einrichtung einer Trennungsfolgen-Beratungsstelle vor. Diese Beratung sollte für Paare mit Kindern verpflichtend sein, für alle anderen auf freiwilliger Basis. Gelten soll dies nicht nur für Ehepaare, sondern auch für Lebensgemeinschaften, regte Brinek an.

Ansiedeln will Brinek diese Beratungsstelle bei den Wohlfahrtseinrichtungen, konkret bei der Jugendwohlfahrt, weil diese als Anwältin der Kinder agiere und das Wohl der Kinder bei den Folgen einer Trennung besonders wichtig sei. Finanziell und personell müsste die Jugendwohlfahrt dafür ausgebaut werden, Experten verschiedener Fachrichtungen sollten interdisziplinär die Beratung durchführen.

Die Volksanwältin erwartet sich dadurch eine Entlastung der Gerichte, dass "das Stöhnen dort leiser wird". Brinek verweist darauf, dass jede Verzögerung von gerichtlichen Entscheidungen über Obsorge oder Unterhalt vor allem für die Kinder Probleme mit sich bringe und eine Entscheidung für ein falsches Zuhause nachhaltige Folgen für das Kind bedeute. Die Volksanwältin will das nicht als Kritik an den Gerichten verstanden wissen, Richter seien keine Mediatoren und auch keine Psychologen.  Brinek kann sich vorstellen, das Geld, das die Gerichte in Zukunft für zusätzliche Aufgaben im Familienbereich bräuchten, zu der von ihr vorgeschlagenen Beratungsstelle umzuleiten.

"Trennung tut immer weh, auch ökonomisch"
Brinek verweist aber darauf, dass in ihren Sprechtagen nicht nur die Beschwerden über Obsorge-Fragen steigen, sondern auch über Unterhalts-Probleme, wenn keine Kinder im Spiel sind. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Probleme der Frauen nach einer Trennung, sondern auch um jene der Männer. "Trennung tut immer weh, auch ökonomisch", bringt es Brinek auf den Punkt. Für viele, vor allem Frauen, bedeutet dies dann "zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel". Aber auch Männer können an die Armutsgrenze kommen, wenn sie für Frau und Kinder aufkommen müssen.

Die Volksanwältin will daher einerseits allen Frauen Mut machen, die ihnen zuerkannten Unterhaltsansprüche auch vor Gericht zu erstreiten, wenn die Männer nicht zahlen. Sie verweist darauf, dass die Unterhaltsansprüche in alle Förderungen wie auch in die Sozialhilfe eingerechnet werden.

Berufstätigkeit von Frauen kann entscheidend helfen
Zudem rät Brinek sowohl den Frauen als auch den Männern, die "Selbsterhaltungsfähigkeit" der Frauen zu fördern. Dies bedeutet, Frauen zu ermuntern, selbst einer Arbeit nachzugehen - damit könne man nicht früh genug beginnen und dafür sei es auch nie zu spät. Es gehe darum, dass Frauen dann nicht auf den Unterhalt des Mannes oder auf seine Pension angewiesen sind. Und die Männer seien auch gut beraten, die Berufstätigkeit der Frauen zu unterstützen, indem sie im Haushalt auch anpacken und Pflichten übernehmen, weil sie im Falle des Falles dann weniger Unterhalt leisten müssen, argumentiert Brinek in ihrer alten Rolle als Frauenpolitikerin.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele